Gemäß § 61 SächsLKrO in Verbindung mit § 76 Abs.1 SächsGemO wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Meißen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 elektronisch zur Verfügung gestellt.
Einwohner und Abgabepflichtige können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Meißen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erheben. Letzter Termin zur Abgabe der Einwendungen ist der 25. Oktober 2018. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
Sebastian Karch
Amtsleiter Kreiskämmerei
Tel: 03521 7253701
E-Mail: kreiskaemmerei@kreis-meissen.de