Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Gründordnungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.03.2018 bis 27.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Ausschnitt aus der Planzeichung des Bebauungsplans "Erweiterung Gewerbegebiet Süd", Stand Januar 2018

Bekanntmachung der Stadt Limbach-Oberfrohna zur Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. März 2018 die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht im Entwurfsstand Januar 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Der Bereich der Teilfläche des Flurstücks 487 der Gemarkung Pleißa ist Landwirtschaftsfläche. Dieser Bereich wurde aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes ausgegliedert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, dargestellt im beiliegenden Lageplan (Stand: 26.01.2018), umfasst die Flurstücke 3/9, 3/51, 3/54, 3/55, 3/56, 3/57, 470/2, 470/5, 470/7, 470/8, 470/10, 472/11 sowie die Teilflächen der Flurstücke 3/8, 470/9, 472/12, 472/14 und 475/19 der Gemarkung Pleißa mit einer Gesamtfläche von 18,3 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan im Maßstab 1:1.000 (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht im Entwurfsstand Januar 2018 liegt in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus F/ Zimmer F112 öffentlich in der Zeit vom

26. März 2018 bis einschließlich zum 27. April 2018

während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

(außer Ostermontag, den 02.04.2018)

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

(außer Karfreitag, den 30.03.2018).

Bestandteil der Planentwurfsunterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht zur Planung, dieser ist Teil der Begründung, Stand: Januar 2018

[2] Hydrogeologisches Gutachten Nr.: 09817, Stand: 05.09.2017 mit Ergänzung zum hydrogeolog. Gutachten, Stand: 05.01.2018

[3] Geotechnischer Bericht Nr.: 269 16, Stand: 08.12.2016

[4] Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand: 27.09.2017

[5] wesentliche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der Bebauungsplanung „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“ liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich im [1] sowie in [5] vom:

Landratsamt Zwickau/ SG Untere Immissionsschutzbehörde vom 27.02.2017

  • Hinweis zur konkreteren Betrachtung der derzeitigen Immissionssituation mit der geplanten Immissionszusatzbelastung im Umweltbericht (Tendenz: eine relevante Verschlechterung wird nicht erwartet)

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.02.2017

  • Hinweise zum Schutz der Bevölkerung aus Sicht der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge (nach 12. BImSchV, SEVESO II-Richtlinie, § 50 BImSchG)
  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, Radonvorkommen, -wirkung u.-schutz

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich im [1] und [4] sowie in [5] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft/ Untere Naturschutzbehörde vom 27.02.2017

  • Hinweis: in mittelbarer Nähe grenzt Europäisches Vogelschutzgebiet „Limbacher Teiche“ an, Planungsfläche stellt Rast- und Nahrungshabitat dar, Empfehlung zur gemeinsamen Rücksprache mit ortsansässigen Ornithologen und der Unteren Naturschutzbehörde (Klärung Untersuchungsumfang vorkommender Arten, Empfehlung für Artenschutzgutachten
  • Empfehlung; bei geplanten Eingriff sollen die wegfallenden Funktionen der Flächen im Naturhaushalt durch Aufwertung anderer Flächen im Umfeld des Vogelschutzgebietes wiederhergestellt werden (Rast- und Nahrungshabitat)

Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände Sachsens/ Landesjagdverband Sachsen e.V. vom 24.02.2017

  • Hinweis zur Beachtung des speziellen Artenschutzes (Avifauna: Feldlärche, Schafstelze, Wachtel)
  • Bedingungen für die CEF-Maßnahmen (CEF-Maßnahmen sind Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion im Bereich der Eingriffs-Ausgleichsregelung (Maßnahmen des Artenschutzes))
  • Hinweis: Verhinderung einer negativen Bestandsentwicklung der lokal betroffenen ansässigen Population durch den Eingriff

NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 20.02.2017

  • Hinweis zur Beachtung des speziellen Artenschutzes (Avifauna: Feldlärche, Schafstelze, Wachtel)
  • Bedingungen für die CEF-Maßnahmen (CEF-Maßnahmen sind Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion im Bereich der Eingriffs-Ausgleichsregelung (Maßnahmen des Artenschutzes))
  • Hinweis: Verhinderung einer negativen Bestandsentwicklung der lokal betroffenen ansässigen Population durch den Eingriff

Stadt Chemnitz/ Untere Naturschutzbehörde vom 22.02.2017

  • Empfehlung und Hinweise zur Erstellung eines Artenschutzgutachtens (Anforderungen nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG) auf die grundsätzlich betroffenen Arten die tatsächlich durch die Planung betroffen sein können

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora), Biotope, Wald gemäß SächsWaldG sowie Schutzgebiete:

  • finden sich im [1] und [4] sowie in [5] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ SG Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft/ Untere Naturschutzbehörde vom 27.02.2017

  • Hinweis: in mittelbarer Nähe grenzt Europäisches Vogelschutzgebiet „Limbacher Teiche“ an, Planungsfläche stellt Rast- und Nahrungshabitat dar, Empfehlung zur gemeinsamen Rücksprache mit ortsansässigen Ornithologen und der Unteren Naturschutzbehörde (Empfehlung zur Anfertigung eines Artenschutzgutachtens)
  • Empfehlung: bei geplanten Eingriff sollen die wegfallenden Funktionen der Flächen im Naturhaushalt durch Aufwertung anderer Flächen im Umfeld des Vogelschutzgebietes wiederhergestellt werden (Rast- und Nahrungshabitat)
  • Hinweis zu Minderungsmaßnahme: Neubewertung der Eingriffs-Ausgleichbilanzierung für die Planfläche (Ausgleichsfläche) FE Nr. 20 als extensiv genutztes Grünland frischer Standorte mit dem Planungswert 22

Landesdirektion Sachsen vom 28.02.2017

  • Regionaler Grünzug gemäß Regionalplanentwurf 12/ 2015 tangiert südlichen bzw. südöstlichen Geltungsbereichs des Plangebietes
  • Hinweis zur Abstimmung mit zuständiger Naturschutzbehörde für Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege

Planungsverband Region Chemnitz vom 09.02.2017

  • für den Freiraum wurden Teilbereiche wegen der Multifunktionalität der Flächen nördlich des Rabensteiner Waldes als Regionaler Grünzug gemäß Karte 1.2. „Raumnutzung“ nach Landesentwicklungsplans (LEP) 2013 festgelegt (Biotopschutz, Siedlungsklima, Artenschutz)
  • Hinweis zur Abstimmung mit zuständiger Naturschutzbehörde für Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege

Regionalbauernverband Mittweida e.V. vom 27.02.2017

  • für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dürfen keine Landwirtschaftsflächen beansprucht werden
  • durch geplante Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen darf keine Beeinträchtigung auf benachbarte Landwirtschaftsflächen entstehen

Stadt Chemnitz/ Untere Naturschutzbehörde vom 22.02.2017

  • Hinweis: südlich anschließendes Waldgebiet des Rabensteiner Höhenzuges (Lebensraum von Mäusebussard und Ringeltaube, nutzen Planflächen zur Nahrungssuche)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich im [1], [2] und [3] sowie in [5] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ Umweltamt vom 27.02.2017

Untere Wasserbehörde

  • Aussagen zu Auswirkungen auf das Grundwasser in Menge und Beschaffenheit durch die geplante Geländeregulierungen werden gefordert - Forderung zur Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens
  • Hinweise zur Entwässerungs- und Entsorgungskonzeption (Versickerung, Regenrückhaltung, Drosselabfluss)

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

  • Hinweise zur Leistungsfähigkeit des Bodens, des Bodenschutzes, zu Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen), Altlastenverdachtsfläche
  • Forderung einer nachvollziehbaren Standortalternativenprüfung

Sächsisches Oberbergamt vom 16.02.2017

  • Hinweis zur Lage eines Steinbruchrestloches in der östlichen Ecke des Plangebietes

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.02.2017

  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, Radonvorkommen, -wirkung und -schutz, Geologie und Hydrogeologie

Landesdirektion Sachsen vom 28.02.2017

  • Forderung einer Standortalternativenprüfung unter Berücksichtigung des § 1a Abs. 2 BauGB (schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden) sowie nach Ziel Z 2.2.1.4 LEP 2013

Planungsverband Region Chemnitz vom 09.02.2017

  • Forderung einer Standortalternativenprüfung nach Ziel Z 2.2.1.4 LEP 2013
  • Hinweis zur Bodenfruchtbarkeit der Planungsfläche

Regionalbauernverband Mittweida e.V. vom 27.02.2017

  • Hinweise zum Verlust von Landwirtschaftsfläche, zur sparsamen Flächeninanspruchnahme, zur Erhaltung von funktionsfähigen Drainanlagen

Wirtschaftshof „Sachsenland“ Röhrsdorf/ Wittgensdorf e.V. vom 27.02.2017

  • Hinweis zum Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen gemäß Sächsischen Abfallwirtschafts- u. Bodenschutzgesetz

Stadt Chemnitz/ Untere Wasserbehörde vom 22.02.2017

  • Hinweis zur Durchführung von Maßnahmen zur Niederschlagswasser-rückhaltung um einer Verschärfung der Überflutungsgefährdung des Pleißenbachs entgegenzuwirken (zusätzliche Rückhaltung sollte auf ein min. 20 jähriges Niederschlagsereignis bemessen werden)

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich im [1]:
    • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale) im Plangebiet

      Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

  • finden sich im [1] und [5] vom:

Planungsverband Region Chemnitz vom 09.02.2017

  • Hinweis auf klimatische Festlegung gemäß dem Entwurf des Regionalplan Region Chemnitz/ Kapitel. 2.1.6 Klima/ Luft – auf weiten Teilen des Plangebietes ist ein Kaltluftentstehungsgebiet festgelegt

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich im [1] und [5] vom:

Planungsverband Region Chemnitz vom 09.02.2017

  • für den Freiraum wurden Teilbereiche wegen der Multifunktionalität der Flächen nördlich des Rabensteiner Waldes als Regionaler Grünzug gemäß Karte 1.2. „Raumnutzung“ nach Landesentwicklungsplans (LEP) 2013 festgelegt (Biotopschutz, Siedlungsklima, Artenschutz)
  • Hinweis zur Abstimmung mit zuständiger Naturschutzbehörde für Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles/ Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen zu finden.

Limbach-Oberfrohna, den 06.03.2018

Dr. Jesko Vogel                                                                             

Oberbürgermeister                                                         Siegel 

Anlage: Lageplan vom 26.01.2018 (unmaßstäbliche Verkleinerung)

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Herr Oliver Standke

Tel.: 03722-78307

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