Flächennutzungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Frühzeitige Beteiligung

Gemeinsamer Flächennutzungsplan und Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna-Niederfrohna

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.07.2019 bis 23.08.2019
  • Stellungnahmen 18 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes und des gemeinsamen Landschaftsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lim-bach-Oberfrohna - Niederfrohna

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinschaftsaus-schuss der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna – Niederfrohna haben in ihren öffentlichen Sitzungen am 06.Mai 2019 und 13.Juni 2019 den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Limbach-Oberfrohna - Niederfrohna, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab M 1:10:000 einschließlich Begründung (Bearbeitungsstand 02/2019) sowie den Vorentwurf des Landschaftsplanes einschließlich Erläuterungsbericht (Bearbeitungsstand 02/2019) gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs zur Neuaufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (Bearbeitungsstand 02/2019) und des gemeinsamen Landschaftsplanes (Bearbeitungsstand 02/2019)

vom 15. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019

zu folgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, Zimmer F 112

                Montag:          9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                Dienstag:        9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                Donnerstag:    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

                Freitag:            9:00 - 12:00 Uhr und

im Gemeindeamt Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, im Sekretariat des Bürgermeisters

                Montag:          9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

                Dienstag:        9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                Donnerstag:    9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

                Freitag:            9:00 - 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme durch jedermann.

Zusätzlich können die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite (Mandanten - Beteiligungsportal) der der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen und der Gemeinde Niederfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/niederfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden. Während dieser Zeiten wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können von jedermann während der Auslegungsfrist Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig frühzeitig beteiligt. Die Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles/ Bekanntmachungen/ Amtliche Bekannt-machungen zu finden.

Limbach-Oberfrohna, den 19.06.2019

gez. Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister

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