Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Erneute Beteiligung

1. geänderter Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd -1. Änderung" mit integriertem Grünordnungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.01.2019 bis 25.01.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan_Geltungsbereich_BPl_Gewerbegebiet_Süd-1.Änderung

Bekanntmachung der Stadt Limbach-Oberfrohna zur öffentlichen Auslegung des 1. geänderten Entwurfs des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd – 1. Änderung" mit integriertem Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Dezember 2018 den 1. geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd – 1. Änderung" mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.250, den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung im Entwurfsstand November 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB wurde zudem bestimmt, dass die Auslegung angemessen auf 2 Wochen verkürzt wird und nur zu den geänderten bzw. ergänzten Planteilen Stellungnahmen abgegeben werden können.

Gründe für die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes sind insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen zur Erschließung des Plangebietes sowie zum naturschutzfachlichen Ausgleich. Da der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird, wird auf eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, die Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB sowie auf die Angabe umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verzichtet.

Der räumliche ergänzte Geltungsbereich des Bebauungsplanes, dargestellt im beiliegenden  Lageplan (Stand: 04.12.2018), umfasst die Flurstücke 3/2, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/15, 3/16, 3/17, 3/19, 3/20, 3/26, 3/28, 3/30, 3/31, 3/33, 3/34, 3/35, 3/36, 3/38, 3/40, 3/41, 3/43, 3/44, 3/45, 3/46, 3/47, 3/48, 3/53, 468/1, 468/2, 468/3, 470/11, 470/12, 472/2, 472/4, 472/6, 472/9, 472/13, 472/15, 473/2,  474/3, 474/5, 474/7, 474/8, 474/10, 474/11, 474/12, 474/14, 474/15, 475/15, 475/17, 475/18, 475/20, 485/9, 485/10, 485/11, 486 sowie Teilflächen der Flurstücke 3/8, 472/12, 485/3 und  487 der Gemarkung Pleißa mit einer Gesamtfläche von 32,53 ha.

Der 1. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd – 1. Änderung", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Grünordnungsplan im Maßstab 1:1.250, den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung im Entwurfsstand November 2018 liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

11. Januar 2019 bis einschließlich zum 25. Januar 2019

in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus  F/  Zimmer F112 öffentlich während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

                            Montag:         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

                            Dienstag:       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                            Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

                            Freitag:         09.00 - 12.00 Uhr

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten­Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de-/portal/Limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den geänderten bzw. ergänzten Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von  Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles/ Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen zu finden.

 

Limbach-Oberfrohna, den 06.12.2018

  

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister                                                   

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung/ SG Stadtplanung

Ansprechpartner: Herr Standke

Telefon: 03722-78307

E-Mail: o.standke@limbach-oberfrohna.de

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