Bebauungsplan Stadt Limbach-Oberfrohna Erneute Beteiligung

1. geänderter Entwurf des Bebauungsplans "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.10.2018 bis 02.11.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Lageplan_Geltungsbereich Bebauungsplan Erweiterung GE-Süd

Bekanntmachung der Stadt Limbach-Oberfrohna zur öffentlichen Auslegung des 1. geänderten Entwurfs des Bebauungsplans "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Oktober 2018 den 1. geänderten Entwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.000, den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht im Entwurfsstand August 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB wurde zudem bestimmt, dass die Auslegung angemessen auf 2 Wochen verkürzt wird und nur zu den geänderten bzw. ergänzten Planteilen Stellungnahmen abgegeben werden können.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, dargestellt im beiliegenden Lageplan (Stand: 26.09.2018), umfasst die Flurstücke 3/9, 3/51, 3/54, 3/55, 3/56, 3/57, 470/2, 470/5, 470/7, 470/8, 470/10, 472/11 sowie die Teilflächen der Flurstücke  3/8, 470/9, 472/12, 472/14 und 475/19 der Gemarkung Pleißa mit einer Gesamtfläche von 18,3 ha.

Der 1. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet Süd", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit integriertem Grünordnungsplan im Maßstab 1:1.000, den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung einschließlich Umweltbericht im Entwurfsstand August 2018 liegt in der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus F/ Zimmer F112 öffentlich in der Zeit vom

19. Oktober 2018 bis einschließlich zum 02. November 2018

 während folgender Zeiten zur Einsichtnahme durch jedermann aus:

                            Montag:           09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

                            Dienstag:         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

                            Donnerstag:     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

                            Freitag:            09.00 - 12.00 Uhr

Bestandteil der Planunterlagen sind zudem die vorliegenden umweltbezogenen Informationen, welche im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. Abs. 2 BauGB abgegeben wurden.

Die vollständigen Planentwurfsunterlagen können auf der Internetseite (Mandanten­ Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/Limbach-oberfrohna/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1]      Umweltbericht zur Planung, dieser ist Teil der Begründung, Stand: August 2018,

[2]      Hydrogeologisches Gutachten Nr.: 09817, Stand: 05.09.2017 mit Ergänzung zum hydrogeologisches Gutachten, Stand: 17.08.2018,

[3]      Geotechnischer Bericht Nr.: 269 16, Stand: 08.12.2016,

[4]      Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand: 27.09.2017,

[5]      Wesentliche Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

[6]      Wesentliche Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, auf die in den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen wird

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild  geprüft.

Folgende umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen der Bebauungsplanung "Erweiterung Gewerbegebiet  Süd" liegen vor:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich im [1] sowie in [5] vom:

Landratsamt Zwickau/ SG Untere Immissionsschutzbehörde vom 26.04.2018

- aus der Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2018

- aus Sicht des Strahlenschutzes, der Anlagensicherheit und der Störfallvorsorge bestehen keine Bedenken zum vorliegenden Vorhaben

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich im [1] und [4] sowie in [5] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ SG Untere Naturschutzbehörde vom 26.04.2018

- Planunterlagen wurden um einen Artenschutzfachbeitrag erweitert

- Inhalte des Artenschutzfachbeitrags werden bestätigt
- aus Sicht der uNB ist die vorgelegte Planung genehmigungsfähig

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2018

- Belange des Fischartenschutzes sind vom geplanten Vorhaben nicht berührt

Stadt Chemnitz vom 13.04.2018

- die entsprechende Umsetzung der im B-Plan enthaltenen Festsetzungen für den Artenschutz sind von besonderer Bedeutung

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora), Biotope, Wald gemäß SächsWaldG sowie Schutzgebiete:

  • finden sich im [1] und [4] sowie in [5] und [6] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ SG Untere Naturschutzbehörde vom 26.04.2018

- die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wurde entsprechend der Forderung der uNB überarbeitet

- Inhalte der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz werden bestätigt
- aus Sicht der uNB ist die vorgelegte Planung genehmigungsfähig

Landesdirektion Sachsen vom 17.04.2018

- Regionaler Grünzug gemäß Regionalplanentwurf 12/ 2015 südöstlich des Plangebietes

Planungsverband Region Chemnitz vom 03.05.2018

- im  südlichen  Bereich  der  Erweiterungsfläche  wurde in der  Karte  2 „Raumnutzung" des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge ein Regionaler Grünzug (Biotopschutz, Siedlungsklima, Artenschutz) festgelegt, der ebenfalls im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz in Karte 1 „Raumnutzung" festgelegt wurde

- Forderung einer Verbreiterung der Fläche „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung von Natur und Landschaft"

Regionalbauernverband Mittweida e.V. vom 27.02.2017 und 18.04.2018

- für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dürfen keine Landwirtschaftsflächen beansprucht  werden

- durch geplante Anpflanzung von Sträuchern und Bäumen darf keine Beeinträchtigung auf benachbarte Landwirtschaftsflächen entstehen

- der erste Schnittzeitpunkt (nach dem 15.07.) der festgesetzten extensiv genutzten Grünflächen ist aus landwirtschaftlicher Sicht viel zu spät

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich im [1], [2] und [3] sowie in [5] und [6] vom/ von der:

Landratsamt Zwickau/ Umweltamt vom 26.04.2018

Untere Wasserbehörde

- Notüberlauf des RRB 3 (Graben, Straßendurchlass,...) ist nur für den derzeitigen maximalen Zulauf/ Notüberlauf ausgelegt - Bedenken auf Grund des nicht schadlos gesicherten Notüberlaufes und der extrem langen Entleerungszeit, bedingt durch das große Beckenvolumen und den geringen Drosselablauf

- Option einer größeren Flächeninanspruchnahme für die Abwasserbeseitigung und Einordnung weiterer Anlagenteile (z.B. weitere Regenwasserrückhaltung, Versickerungsmulden, ggf. auch Füllkörperrigolen unterirdisch u.ä.) ist zu beachten
- Erhöhung/ Vergrößerung des RRB 3 unter der Maßgabe der Einhaltung der max. Überflutungshäufigkeit nach DIN EN 752 (für Gewerbegebiete gilt max. 1x in 30 Jahren) - Volumenermittlung ist zu untersetzen mit einem Niederschlags-Abfluss-Modell oder einer Langzeitsimulation aufgrund des geringen Drosselabfluss im Verhältnis zur angeschlossenen Fläche/ Erarbeitung eines Einzugsgebietsplans
- mögliche Auswirkungen der geplanten Abgrabungen auf das Grundwasser sowie eine nachteilige Beeinträchtigung des Brunnens der Firma Atramex Produktions GmbH kann nicht ausgeschlossen werden - Vorschläge zur Verminderung der nachteiligen Auswirkungen auf den Brunnen der Fa. Atramex Produktions GmbH sind zu erarbeiten
- Versickerung von Niederschlagswasser ist aus hydrogeologischer Sicht am Standort nicht möglich
- Forderung des geordneten Umgangs mit wild abfließendem Wasser im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Gewerbeflächen

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

- aus der chemischen Beschaffenheit der Mischprobe des Bodens aus einer Tiefe von 0,6 ... 2 m resultiert, aufgrund  der geringfügigen Überschreitung des ZO-Werte für Kupfer -  eine Einbauklasse Z1.1

- im Tiefenhorizont von 0,3 ... 0,6 m wurde ein erhöhter TOC-Gehalt festgestellt, d.h., das Bodenmaterial dürfte nicht uneingeschränkt, sondern nur unterhalb technischer Bauwerke verwertet werden
- zur Gewährleistung einer möglichst bodenschonenden Erschließung und eines geordneten Bodenmanagements sowie einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung des abgetragenen Bodens ist die Erstellung eines Boden- und Flächenmanagementplans unter Berücksichtigung des zeitlichen Bauablaufs einschließlich eines nachvollziehbaren Entsorgungskonzeptes für das anfallende überschüssige Bodenmaterial zu erstellen
- die Geländeregulierungsarbeiten sind mit einer bodenkundlichen Baubegleitung zu begleiten

 Untere Landwirtschaftsbehörde

- aus agrarstruktureller Sicht bestehen Bedenken aufgrund der geplanten Bodenversiegelung und des einhergehenden dauerhaften Flächenentzuges von landwirtschaftlicher Nutzfläche

- die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden, Verweis auf § 1a Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz BauGB

Sächsisches Oberbergamt vom 16.02.2017 und 10.04.2018

- Hinweis zur Lage eines Steinbruchrestloches in der östlichen Ecke des Plangebietes

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.05.2018

- Hinweise zur natürlichen Radioaktivität, Radonvorkommen, -wirkung und -schutz, Geologie, Hydrogeologie sowie zur Versickerung von Oberflächenwasser über die Bodenzone

Planungsverband Region Chemnitz vom 03.05.2018

- Hinweis, dass der südöstlich des Plangebietes ausgewiesene Regionale Grünzug u.a. auch die Festlegungskriterien des Bodenschutzes erfüllt

Forderung einer Verbreiterung der Fläche „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung von Natur und Landschaft"

Landesdirektion Sachsen vom 17.04.2018

- Hinweis, dass der südöstlich des Plangebietes ausgewiesene Regionale Grünzug u.a. auch die Festlegungskriterien des Bodenschutzes erfüllt

Regionalbauernverband Mittweida e.V. vom 27.02.2017 und 18.04.2018

- Hinweise zum Verlust von Landwirtschaftsfläche, zur sparsamen Flächeninanspruchnahme sowie zur Erhaltung von funktionsfähigen Drainanlagen

Stadt Chemnitz vom 22.02.2017 und 13.04.2018

- Hinweis zur Durchführung von Maßnahmen zur Niederschlagswasserrückhaltung um einer Verschärfung der Überflutungsgefährdung des Pleißenbachs entgegenzuwirken (zusätzliche Rückhaltung sollte auf ein min. 20 jähriges Niederschlagsereignis bemessen werden)

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich im [1]:
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische  Kulturdenkmale) im Plangebiet

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/ Luft:

  • finden sich im [1], in [5] und [6] vom:

Planungsverband Region Chemnitz vom 03.05.2018

- Hinweis auf klimatische Festlegung gemäß dem Entwurf des Regionalplan Region Chemnitz/   Kapitel. 2.1.6 Klima / Luft – auf weiten Teilen des Plangebietes ist ein Kaltluftentstehungsgebiet festgelegt, der ausgewiesene Regionale Grünzug erfüllt u.a. die Festlegungskriterien des Siedlungsklimas

Landesdirektion Sachsen vom 17.04.2018

- Hinweis, dass der südöstlich des Plangebietes ausgewiesene Regionale Grünzug u.a. auch die Festlegungskriterien des Siedlungsklimas erfüllt

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich im [1] und in [5] vom:

Planungsverband Region Chemnitz vom 03.05.2018

- im  südlichen  Bereich  der  Erweiterungsfläche  wurde in der  Karte  2 „Raumnutzung" des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge ein Regionaler Grünzug festgelegt, der ebenfalls im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz in Karte 1 „Raumnutzung" festgelegt wurde

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den geänderten bzw. ergänzten Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen als Stellungnahme schriftlich eingereicht oder während der angegebenen Zeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von  Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Die Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Limbach-Oberfrohna unter  www.limbach-oberfrohna.de Aktuelles/ Bekanntmachungen/ Amtliche Bekanntmachungen zu finden.

Limbach-Oberfrohna, den 02.10.2018

 

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister                                                      

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Rathausplatz 1

09212 Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Herr Oliver Standke

Tel.: 03722-78307

Gegenstände

Übersicht
  • 0_Bekanntmachung_geä_Entwurf_2018-10
  • 1_Begründung_geä_Entwurf_2018-08
  • 2_Planzeichnung_geä_Entwurf_2018-08
  • 3.0_Umweltbericht_geä_Entwurf_2018-08
  • 3.1_Bestandsplan_Biotope_2018-08
  • 3.2_Eingriff-Ausgleich-Bilanz_2018-08
  • 4_Artenschutzfachbeitrag_2017-09
  • 5_Erläuterungsbericht_BA-4_2018-08
  • 6_Geotechn_Bericht_Nr_269-16_Stand_2016-12
  • 7.0_Hydrogeolog_Gutachten_Nr_098-17_Stand_2017-09
  • 7.1_Ergänzung_hydrogeolog_Gutachten_2018-08
  • 8.0_Übersichtstabelle_Brachen_2016-08
  • 8.1_Übersichtsplan_Brachen_2016-08
  • 9_Vertrag_Fa_Atramex-Stadt_2018-07
  • 10_Umweltbezogene_Stellungnahmen_förml_Betlg.

Informationen

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