Dialog Stadt Limbach-Oberfrohna Verkehr und Mobilität

Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.04.2018 bis 31.05.2018
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Auszug Lärmkartierung 2017

Bekanntmachung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verfolgt seit 2002 das langfristige Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder ihn zu verringern. In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie stehen die Städte und Gemeinden vor der Aufgabe, die Lärmsituation im Stadtgebiet schalltechnisch zu untersuchen. Die Geräuschbelastungen entlang von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kfz/ Jahr in Lärmkarten darzustellen und die Anzahl betroffener Einwohner zu ermitteln. Anschließend sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen.

Kartierungspflichtige Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen waren:

  • ein 0,4 km langer Abschnitt an der Bundesautobahn (BAB) 4,

  • ein 0,6 km langer Abschnitt an der BAB 72 sowie

  • ein 2,9 km langer Abschnitt der S 249 (Knotenpunkt Jägerstraße/ Lindenaustraße – Jägerstraße - Str. des Friedens - Kreuzung Frohnbachstr. – Wolkenburger Str. – Kreuzungspunkt Bräunsdorfer Str.).

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 liegen nun für die Stadt Limbach-Oberfrohna vor. Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren. Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 der Stadt Limbach-Oberfrohna werden über die Website des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zur Verfügung gestellt. Zum interaktiven Kartenservice IDA gelangen Sie über:

In der Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna, Haus F/ Zimmer F112 können die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 während der folgenden Zeiten vom 26. April 2018 bis zum 31. Mai 2018 eingesehen werden:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

(außer Montag, den 30.04.2018 und Pfingstmontag, den 21.05.2018)

Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

(außer Dienstag, den 01.05.2018)

Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

(außer Christi Himmelfahrt, den 10.05.2018)

Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

(außer Freitag, den 11.05.2018).

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen im genannten Zeitraum über die Internetseite (Mandanten-Beteiligungsportal) der Stadt Limbach-Oberfrohna unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/limbach-oberfrohna/beteiligung/ aktuelle-themen eingesehen werden.

Limbach-Oberfrohna, den 26.04.2018

Dr. Jesko Vogel

Oberbürgermeister Siegel

Kontaktperson

Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna

Fachbereich IV - Stadtentwicklung

SG Stadtplanung

Ansprechpartner:

Herr Standke

Telefon: 03722-78307

E-Mail: o.standke@limbach-oberfrohna.de

Gegenstände

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  • LK_2017_Limbach-Oberfrohna_DEN
  • LK_2017_Limbach-Oberfrohna_Night
  • LKart_2017_Limbach-Oberfrohna

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