Flächennutzungsplan Gemeinde Lichtentanne Erneute Beteiligung

Gemeinde Lichtentanne Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum FNP der Gemeinde Lichtentanne E10/2022

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2023 bis 21.04.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lichtentanne Entwurf 10/2022

Zur Behebung eines Bekanntmachungsfehlers im Amtsblatt vom 27.01.2023 wird die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung hiermit wiederholt

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2022 den Entwurf des Flächennutzungsplans, M 1:10.000, in der Fassung 10/2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für das gesamte Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Thanhof, Lichtentanne, Schönfels mit Altrottmannsdorf, Steen und Ebersbrunn gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans 10/2022 wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 06.03.2017 – 07.04.2017 erfolgten Beteiligung zum Vorentwurf Stand 01/2017 überarbeitet und in Teilen geändert. Die Begründung zum Entwurf 10/2022 wurde entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf 01/2017 fortgeschrieben.

Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 10/2022 gegenüber dem Vorentwurf 10/2020 in der Planzeichnung vorgenommen:

  1. OT Lichtentanne – Erweiterung der Wohnbaufläche an der Thanhofer Straße 
  2. OT Lichtentanne – Reduzierung der Wohnbaufläche südlich der Thanhofer Straße 
  3. OT Lichtentanne – Umwandlung der gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche im Bereich des Handwerks- und Gewerbehofes   
  4. OT Schönfels – Reduzierung der Sondergebietsfläche „Seniorenwohnanlage“
  5. OT Schönfels – Ausweisung gemischter Baufläche in Bereich „Verbrauchermarkt Schönfels“ 
  6. OT Schönfels – Verlagerung des Standortes der Feuerwehr von der südlichen Grenze des Siedlungskörpers hin zum „Am Gondelteich“  

Nach Einschätzung der Gemeinde werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

Umweltbezogene Informationen in den Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lichtentanne

1. Landesdirektion Sachsen, VE: 10.04.2017

  • Hinweise zum Bauflächenbedarf (Wohnen + Gewerbe)
  • Hinweis zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
  • Hinweise zum Immissionsschutz

3. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, VE: 05.04.2017

  • Hinweise auf radioaktive Verdachtsfläche und Hinterlassenschaften des Altbergbaus

9. Landratsamt Zwickau, VE: 13.04.2017

Untere Wasserbehörde

  • Die Flächenversiegelung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen
  • Hochwasserrisiko durch Flächenversiegelungen
  • Hinweis auf EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Hinweis auf mögliche Renaturierung und Vitalisierung von Gewässern

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

  • Hinweis auf Bodenschutzklausel -> sparsamer Umgang mit Grund und Boden
  • die Bedeutung des Bodens als Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanzen
  • die Funktion als Wasserspeicher und Schadstofffilter und Kohlenstoffspeicher die Beiträge zum Klima- und Hochwasserschutz des Bodens

Untere Naturschutzbehörde

  • Anwendung des Optimierungsgebotes: "Mit Grund und Boden soll schonend und sparsam umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen"

Untere Landwirtschaftsbehörde

  • Bedenken zu zahlreichen Neuausweisungen von Bauflächen, aufgrund des damit verbunden dauerhaften Flächenentzuges und der erhöhten Bodenversiegelung
  • Hinweis auf Baulücken und Brachfläche im Gemeindegebiet

SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

  • Einige Bauflächenausweisungen (Wohnen und Sondergebiet) werden kritisch gesehen

SG Polizeirecht

  • Im FNP sind einige Fläche als kampfmittelverseuchte Orte belastet

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 10/2022 mit Begründung und Umweltbericht, liegt in der Zeit

vom 27.02.2023 bis zum 31.03.2023

in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne öffentlich aus und können gemeinsam mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen während der nachfolgenden Zeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden:

Montag                         08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                      08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch                      08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag                  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag                          08:00 - 11:30 Uhr.

Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Gemeinde Lichtentanne unter https://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_aktuelles/aktuelles und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §2 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht in der Fassung vom Oktober 2022 mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter.

Themenblöcke nach Schutzgütern I Quelle der Umweltinformation I Art der Umweltinformation

- Tiere

Umweltbericht - Offenlandarten weit verbreitet

- Pflanzen

Umweltbericht - Eingriff in Vegetation durch Bau

- Mensch und Gesundheit

Umweltbericht - Lärmimmissionen durch Bau, - Verkehrszunahme durch Bau

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Hochwasserschutz

- Boden/ Fläche

Umweltbericht - Verlust der Bodenfunktion durch Flächenversiegelung, - Erosion

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Flächenversiegelung, - Verlust wertvoller Ackerflächen, - Bedeutung von Boden als Lebensgrundlage

- Wasser

Umweltbericht - Versickerungsfähigkeit, - Grundwasserneubildung, - Niederschlagswasser

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Flächenversiegelung, - Hochwasserrisiken, Gewässerrandstreifen

- Klima und Luft

Umweltbericht - Kalt- und Frischluftschneisen, - Verkehrszunahme, - Beeinträchtigung Mikroklima durch Versiegelungen

- Kultur- und Sachgüter

Umweltbericht - Verlust von Ackerflächen

- Landschaft

Umweltbericht - Zerschneidung der Landschaft durch Siedlungsflächenerweiterung, - Schutzgebiete bleiben unberührt

- Biologische Vielfalt

Umweltbericht - Habitatverluste, Vegetationsverlust, -Stärkung durch Aufwertung

- Wechselwirkungen

Umweltbericht - zwischen Boden und Wasser

 

Lichtentanne, den 18.02.2023

………………….

Obst

Bürgermeister                                                                                      Siegel

 

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne

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