Öffentliche Bekanntmachung Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lichtentanne Entwurf 10/2022
Zur Behebung eines Bekanntmachungsfehlers im Amtsblatt vom 27.01.2023 wird die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung hiermit wiederholt
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2022 den Entwurf des Flächennutzungsplans, M 1:10.000, in der Fassung 10/2022 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für das gesamte Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Thanhof, Lichtentanne, Schönfels mit Altrottmannsdorf, Steen und Ebersbrunn gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplans 10/2022 wurde auf der Grundlage der in der Zeit vom 06.03.2017 – 07.04.2017 erfolgten Beteiligung zum Vorentwurf Stand 01/2017 überarbeitet und in Teilen geändert. Die Begründung zum Entwurf 10/2022 wurde entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf 01/2017 fortgeschrieben.
Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 10/2022 gegenüber dem Vorentwurf 10/2020 in der Planzeichnung vorgenommen:
Nach Einschätzung der Gemeinde werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:
Umweltbezogene Informationen in den Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Lichtentanne
1. Landesdirektion Sachsen, VE: 10.04.2017
3. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, VE: 05.04.2017
9. Landratsamt Zwickau, VE: 13.04.2017
Untere Wasserbehörde
Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Landwirtschaftsbehörde
SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
SG Polizeirecht
Der Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 10/2022 mit Begründung und Umweltbericht, liegt in der Zeit
vom 27.02.2023 bis zum 31.03.2023
in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne öffentlich aus und können gemeinsam mit den unten aufgelisteten umweltbezogenen Stellungnahmen während der nachfolgenden Zeiten von jedermann kostenlos eingesehen werden:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr.
Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die vollständigen Planunterlagen während der Auslegungsfrist über die Internetseite der Gemeinde Lichtentanne unter https://www.gemeinde-lichtentanne.de/inhalte/lichtentanne/_aktuelles/aktuelles und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zugänglich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Lichtentanne vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7 Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach §2 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Themenblöcke nach Schutzgütern I Quelle der Umweltinformation I Art der Umweltinformation
- Tiere
Umweltbericht - Offenlandarten weit verbreitet
- Pflanzen
Umweltbericht - Eingriff in Vegetation durch Bau
- Mensch und Gesundheit
Umweltbericht - Lärmimmissionen durch Bau, - Verkehrszunahme durch Bau
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Hochwasserschutz
- Boden/ Fläche
Umweltbericht - Verlust der Bodenfunktion durch Flächenversiegelung, - Erosion
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Flächenversiegelung, - Verlust wertvoller Ackerflächen, - Bedeutung von Boden als Lebensgrundlage
- Wasser
Umweltbericht - Versickerungsfähigkeit, - Grundwasserneubildung, - Niederschlagswasser
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Flächenversiegelung, - Hochwasserrisiken, Gewässerrandstreifen
- Klima und Luft
Umweltbericht - Kalt- und Frischluftschneisen, - Verkehrszunahme, - Beeinträchtigung Mikroklima durch Versiegelungen
- Kultur- und Sachgüter
Umweltbericht - Verlust von Ackerflächen
- Landschaft
Umweltbericht - Zerschneidung der Landschaft durch Siedlungsflächenerweiterung, - Schutzgebiete bleiben unberührt
- Biologische Vielfalt
Umweltbericht - Habitatverluste, Vegetationsverlust, -Stärkung durch Aufwertung
- Wechselwirkungen
Umweltbericht - zwischen Boden und Wasser
Lichtentanne, den 18.02.2023
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Obst
Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung Lichtentanne, Bauamt, Hauptstraße 69 in 08115 Lichtentanne