Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 "Reichenbacher Str.-Hammermühle" und seiner Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.11.2019 bis 20.12.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Lengenfeld

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zu der

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen der Stadt Lengenfeld und zur Aufhebung der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen), Fassung 19.09.2019

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld hat am 07.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zu der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle" mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen der Stadt Lengenfeld und zur Aufhebung der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen), Fassung 19.09.2019, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1.000) und dem textlichen Teil beschlossen, die Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt (Beschlussnummer: 101/2019).

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 5 handelt es sich um eine Vorrats- oder Angebotsplanung für eine Wohnbebauung, weit überwiegend mit Mehrfamilien- und Reihenhäusern sowie nur vereinzelten Einfamilienhäusern für insgesamt bis zu 600 Personen. Der Bebauungsplan ist damit unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung überdimensioniert.  Die geplante Bebauung der noch unbebauten Baugebiete hätte zudem die Strömung des Talabwindsystems im Tal der Göltzsch behindern und zusätzlich die vom Windmühlenberg noch zufließende Kaltluft mindestens stark abbremsen bzw. sogar stoppen können. Die Aufhebung dient damit auch dem Schutz der bestehenden siedlungsklimatischen Gegebenheiten. Mit der Aufhebung wird die zumindest einigermaßen spürbare Frischluftzufuhr in die schlecht durchlüfteten Siedlungsbereiche im Talgrund weiterhin erhalten. Im Plangebiet sind aus der geplanten Aufhebung darüber hinaus insgesamt weit überwiegend positive Wirkungen auf das klein- und großräumige Umweltgefüge sowie keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu prognostizieren. Letztlich genügt der Plan auch nicht mehr den ökonomischen Anforderungen von heute und ist demnach in absehbarer Zeit nicht realisierbar.

Mit der Aufhebung erfolgt ebenfalls die Aufhebung der Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Einzelhandelsfestsetzungen. Diese entbehren aufgrund des Entfalls des Einzelhandelskonzeptes ihrer Grundlage. 

Die Entwurfsunterlagen zur der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen der Stadt Lengenfeld und zur Aufhebung der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen), bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M1:1000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom 19.09.2019 liegen in der Zeit

                                          vom   11.11.2019   bis  20.12.2019

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:     

                                    Montag           9.00 bis 12.00 Uhr
                                    Dienstag         9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 18.00 Uhr
                                    Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr   und   13.00 bis 16.30 Uhr 
                                    Freitag            9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei diesem Verfahren ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen auf der Grundlage des Umweltberichtes (Entwurf) vom 19.09.2019, und der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind verfügbar: 

  • Landschaft
    • Landschaftsbild
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landschaftsplan der Stadt Lengenfeld
       
  • Mensch / menschliche Gesundheit / natur- und landschaftsbezogene Erholung
    • Aussagen zu radiologischer Altlastenverdachtsfläche
    • naturbezogene Erholung
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landschaftsplan der Stadt Lengenfeld
      Stn. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
       
  • Arten- u. Biotopschutz
    • Schutzgebiete nach Naturschutzrecht / gesetzlich geschützte Biotope
    • Biotop- und Nutzungstypen
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landschaftsplan der Stadt Lengenfeld
       
  • Boden / Fläche
    • Geologischer Untergrund
    • Bodenfunktionen
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Digitale Bodenkarte / Auswertekarten Bodenschutz
      Stn. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
       
  • Wasser / Niederschlagswasserrückhaltung
    • Schutzgebiete nach Wasserrecht
    • Risikogebiete für Überschwemmungen
    • flächenbezogenes Retentionsvermögen
    • Grundwassersituation
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hydrogeologische Übersichtskarte
      Stn. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
       
  • Klima / Luft
    • Aussagen zur lokalklimatischen Einordnung und Bewertung der Auswirkungen (Luftaustausch und -regeneration)
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Landschaftsplan der Stadt Lengenfeld
      Stn. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.
       
  • Abfälle
    • Aussagen zur Anschlusssituation an die örtliche Abfallentsorgung
       
  • Kultur- u. Sachgüter
    • Aussagen zum Nicht-Vorhandensein von Bau- und Kulturdenkmalen
    • Aussagen zum Vorhandensein bedeutsamer Sachgüter, z.B. regionale Ver- u. Entsorgungseinrichtungen
    • Aussagen über ausgeübte Nutzungen
       
      Gutachten / Quellen / Stellungnahmen:
      Flächennutzungsplan-Entwurf der Stadt Lengenfeld
      LA f. Denkmalpflege, Denkmalkarte Sachsen

Die Entwurfsunterlagen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht, Fassung 19.09.2019, nebst umweltbezogener Informationen können zusätzlich über das Internetportal der Stadt Lengenfeld
www.stadt-lengenfeld.de unter der Rubrik „Unsere Stadt - Stadtentwicklung  - Bauleitplanung“ sowie über das Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de vom 11.11.2019 bis 20.12.2019 eingesehen werden.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Lengenfeld, den 30.10.2019                                      
   

Bachmann          
Bürgermeister                                                                                                                                

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lengenfeld
Bauamt
Frau Hinkeldei
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld

Tel.:       037606/305-42
E-Mail:   bauamt@stadt-lengenfeld.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planurkunde
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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