Bebauungsplan Stadt Lengenfeld Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Grüner Höhe"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.01.2018 bis 09.02.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Lengenfeld stimmte in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2017 der Einleitung des Satzungsverfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Grüner Höhe“ zu.

Der Stadtrat hat weiterhin den Entwurf der Satzung zur Änderung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Gewerbegebiet Grüner Höhe“ in der Fassung vom 01.11.2017, bestehend aus dem zeichnerischen Teil (M 1:1000) und dem textlichen Teil sowie der Begründung beschlossen und die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.

Infolge der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Lengenfeld erfolgte in 2011 eine Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 in Form von Festsetzungen zum Einzelhandel. Da der Hauptsachbezug dieser Ergänzung – das Einzelhandelskonzept – nicht mehr wirksam ist, müssen die Einzelhandelsfestsetzungen des Plangebietes neu angepasst werden. Ziel dieser Änderung ist neben der Beibehaltung des grundsätzlichen Einzelhandelsausschlusses insbesondere die rechtssichere Ausgestaltung der Gegenausnahme für Betriebsverkaufsstellen ansässiger Gewerbebetriebe.

Es werden mit der Planung keine bereits festgesetzten Baugebiete umgewidmet und der Zulässigkeitsrahmen baulicher Anlagen nicht verändert. Durch die Änderung werden auch keine bislang nicht zulässigen Planvorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, zulässig. Aus der Änderung sind keine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, d. h. Natura-2000-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete zu erwarten. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 “Gewerbegebiet Grüner Höhe“ erzeugt auch darüber hinaus keine erheblichen Umweltauswirkungen.

Da auch die Grundzüge der bestehenden Planung nicht berührt werden, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 dabei im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Somit wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen abgesehen. Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 und das Monitoring nach § 4c BauGB sind entbehrlich.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Grüner Höhe“ bestehend aus dem zeichnerischen Teil und dem textlichen Teil in der Fassung vom 01.11.2017 einschließlich der Begründung liegen in der Zeit

vom 08.01.2018 bis 09.02.2018

in der Stadtverwaltung Lengenfeld, Hauptstraße 1, Zimmer 205, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten:

Montag                       9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag                 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag                        9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Adresse oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Lengenfeld, den 20.12.2017

Bachmann
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lengenfeld

Bauamt

Frau Hinkeldei

Tel.: 037606/305-42

E-mail: bauamt-hinkeldei@lengenfeld.de

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  • Begründung

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