Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Leisnig Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Polkenberg, Stadt Leisnig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.01.2018 bis 02.03.2018
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, OT Polkenberg

Der Stadtrat der Stadt Leisnig hat am 07.12.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Klarstellungsund Ergänzungssatzung, OT Polkenberg gebilligt und zur öffentlich Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, OT Polkenberg bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung wird

vom 15.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018

im Bauamt der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 46 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen

geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen können zusätzlich während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Leisnig (www.leisnig.de) eingesehen werden.

Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auch auf dem Landesportal Bauleitplanung unter (www. buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Leisnig, den 07.12.2017

Goth

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Leisnig

Bau-und Ordnungsamt

Peggy Huber

04703 Leisnig, Markt 1

Tel: 034321/ 66655

E-Mail: beteiligungsportal@leisnig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Begründung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.