Bebauungsplan Stadt Leisnig Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 A „Gewerbegebiet Nordwest“, Abschnitt I – III, Stadt Leisnig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.01.2020 bis 14.02.2020
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Planzeichnung

 Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

1. Änderung  des Bebauungsplan Nr. 1 A „Gewerbegebiet Nordwest“, Abschnitt I – III, Stadt Leisnig

Der Stadtrat der Stadt Leisnig hat am 29.08.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 1 A „Gewerbegebiet Nordwest“, Abschnitt I – III, Stadt Leisnig mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Für den Planbereich ist der 1. Änderungsentwurf vom 16.08.2019 maßgebend. Er ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Ziele und Zwecke der Planung:

Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, den Planungsstand zu aktualisieren und an die tatsächlichen Gegebenheiten und neuen planungsrechtlichen Erfordernisse anzupassen. Alle Festsetzungen werden im Zuge der Änderung auf Notwendigkeit geprüft und angepasst. Durch die Überarbeitung sollen Erweiterungsabsichten ortsansässiger Gewerbetreibender sowie mögliche Neuansiedlungen im Planbereich gefördert werden. Außerdem soll Baurecht für die bedarfsgerechte Entwicklung von Infrastrukturmaßnahmen erreicht werden.

Der 1. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.08.2019 wird vom 13.01.2020 bis einschließlich 14.02.2020 im Bauamt der Stadtverwaltung Leisnig, Markt 1, 4. Obergeschoss, Zimmer 46 während der üblichen Dienststunden:

Montag, Mittwoch, Donnerstag

7.15 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag

7.15 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr

Freitag

7.15 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Mensch, Kultur und Sachgüter

Umweltbezogene Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und im Bereich der Stadt Leisnig sind nicht zu besorgen. Das Gewerbegebiet wird auf einer bereits teilweise bebauten oder als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche ausgewiesen. Die bestehende Bausubstanz der Gewerbeflächen wird durch die Ausweisung nicht beeinträchtigt. Der Geltungsbereich ist archäologisches Relevanzgebiet. Mit archäologischen Fundstätten ist zu rechnen.

Immissionsschutz

Die Bebauung des westlichen Ortsrandes von Leisnig, an der Gorschmitzer Gasse / Kleine Viehweide / Weststraße kann durch Lärmimmissionen beeinträchtigt werden, so dass eine Einschränkung der zulässigen Emissionen aus den Gewerbeflächen des Geltungsbereiches durch Kontingentierung erfolgte. Grundlage dafür war ein Lärmschutzgutachten.

Weitergehende Beeinträchtigung durch Lärm oder Gerüche gegenüber den bisher rechtsgültigen Festsetzungen sind nicht zu besorgen.

Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz vom 15.02.2018

Aussagen zum Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe)
 
Bodenschutz
Kein Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung aufgrund der Verringerung der überbaubaren Flächen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan (hier Gewerbegebiet GE).
Bilanzierung der Versiegelung im Grünordnungsplan und dabei keine Feststellung von Eingriffstatbeständen der Neuausweisungen gegenüber der rechtsgültigen Planfassung. Neufestsetzung von grünordnerischen Maßnahmen.
Die Altlastenverdachtsfläche „Deponie Donnerberg“ wurde bei der Planung berücksichtigt.
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Naturschutz und Landwirtschaft 15.02.2018

Hinweise zu Aussagen hinsichtlich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen
 
Grund- und Oberflächenwasser
Das Schmutzwasser ist der Sammelkanalisation zuzuführen. Gewerbliches Abwasser ist gesondert zu sammeln, zu behandeln und zu entsorgen. Niederschlagswasser ist vorrangig örtlich aufzufangen und gedrosselt abzuleiten. Einleitmengen sind im Zuge der Genehmigungsplanung mit dem AZV als Medienträger abzustimmen.
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Siedlungswasserwirtschaft vom 15.02.2018

Anregungen zur Kapazitätsprüfung der Niederschlagsableitung
 
Pflanzen, Tiere, Naturschutz
Kein weitergehender Verlust von Lebensraumfunktionen gegenüber der rechtsgültigen Planfassung durch Verringerung der überbaubaren Flächen gegenüber der rechtsgültigen Planfassung.
Bilanzierung der Verluste von Lebensraumfunktionen im Grünordnungsplan und dabei keine Feststellung von Eingriffstatbeständen der Neuausweisungen gegenüber der rechtsgültigen Planfassung. Neufestsetzung von grünordnerischen Maßnahmen.
Stellungnahme des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Naturschutz und Landwirtschaft vom 15.02.2018

Ein Umweltbericht ist zu erarbeiten

Festsetzung gebietsheimischer Arten bei der Bepflanzung
 
Klima / Klimaschutz
Auswirkungen auf das Klima sind nicht zu besorgen.
 
Zur Einsichtnahme liegen während der Auslegungsfrist auch die Technischen Regelwerke DIN 45691, DIN 18300, RAS LP 4 aus.
 
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift -  von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegeben Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen können zusätzlich während des Auslegungszeitraumes auch auf der Internetseite der Stadt Leisnig (www.leisnig.de) eingesehen werden.
Zusätzlich sind die kompletten Planunterlagen auch auf dem Landesportal Bauleitplanung unter (www. buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Leisnig, den 05.12.2019

Goth

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Huber

Bauverwaltung, Stadt Leisnig

Tel.: 034321-66655

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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