Bebauungsplan Stadt Leipzig Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 422 "Radefelder Allee West"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.09.2021 bis 01.10.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 422 „Radefelder Allee West" (fett umrandet)

Zum Bebauungsplan Nr. 422 „Radefelder Allee West" wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln, nördlich der Neuen Halleschen Straße (B6) zwischen dem Flughafen Leipzig/ Halle und der Radefelder Allee (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Im Leipziger Nordraum besteht ein hoher Bedarf an weiteren Gewerbe- und Industrieflächen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für mögliche Ansiedlungen geschaffen werden.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans

vom 20.09.2021 bis 01.10.2021

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499, während der Dienststunden

Mo./Mi.          8.00 Uhr bis 15.00 Uhr          

Do./Di.          8.00 Uhr bis 16.00 Uhr         

Fr.                 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

gezeigt.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch im Stadtbüro verfügbar (Burgplatz 1, Zugang über Markgrafenstr. 3, 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Do 13 – 18 Uhr).

Am Montag, dem 27.09.2021, um 18.30 Uhr findet im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln im Leipziger Hotel (im Saal im Erdgeschoss), Hallesche Straße 190, 04159 Leipzig, die Erläuterung der Planung statt. 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen und haben Gelegenheit, sich zu informieren und zu äußern. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, telefonische Anfragen an (0341) 123-4948, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de.

Wir weisen darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Auch im Internet sind die Planunterlagen verfügbar unter:

- www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell  

- Zentrales Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de

- Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig https://ratsinfo.leipzig.de  (Vorlage Nr. VII-DS-00028).

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:

Da das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, sind Angaben zum Absender zweckmäßig. Dann geben Sie bitte Ihre Daten innerhalb der Stellungnahme an. Die Stellungnahme kann aber auch anonym abgegeben werden.

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Frau Fallmann

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

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