Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.06.2021 bis 30.06.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 436 „Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße " (fett umrandet), Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 28.04.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 436 "Verbrauchermarkt Lindenthaler Hauptstraße" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden.

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lindenthal, östlich der Lindenthaler Hauptstraße, in Höhe Kiesweg (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen neuen Verbrauchermarkt geschaffen werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 01.06.2021 bis 30.06.2021

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr                        

Di/Do              8:00 Uhr – 16:00 Uhr            

Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Wir weisen darauf hin, dass für den gesamten Zeitraum, zur angemessenen Berücksichtigung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie, ein Hygienekonzept umgesetzt wird und dadurch bei hohem Besucheraufkommen Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten.

Zusätzlich können die gesamten Planunterlagen über die Webseite der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Beschluss im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abzurufen unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VII-DS-01942).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig, oder per E-Mail an stadtplanungsamt@leipzig.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

  • Kommunale Leipziger Wasserwerke Leipzig GmbH zu Wasser (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Ableitung und Einleitung von Niederschlagswasser)
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH zu Boden/Wasser (Grundwasserstand, Hydrogeologie)
  • Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH zum Menschen (Erreichbarkeit des ÖPNV)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Boden (potentielle, erhöhte Radonkonzentration in Bodenluft, Baugrundbeschaffenheit), Altlasten (altenlastenrelevante Flächen in unmittelbarer Umgebung und mögliche Wechselwirkungen)
  • Amt für Umweltschutz (AfU) zu Artenschutz (Baumpflanzungen/Begrünung), Schallimmission (Verkehrs- und Gewerbelärm), Fläche (Stellplätze), Boden/Wasser (Niederschlagsversickerung, -ableitung, Regenwasserbewirtschaftung, Bodenversiegelung), Klima (Dachflächen- und Fassadenbegrünung, ober-/unterirdischer Abfluss, Begrünung), Energie (Nutzung erneuerbarer Energie)
  • Stadtplanungsamt, SG Landschafts- und Grünordnungsplanung zu Klima (Dach- und Fassadenbegrünung, Art der Bodenversiegelung), Boden/Wasser (Versickerungsfähiger Bodenbelag), Artenschutz (Baumpflanzungen)

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Artenschutzrechtliche Einschätzung von April 2017
  • Biotoperfassung von April 2017
  • Baugrunduntersuchung als geotechnischer Bericht von Oktober 2017
  • Schallimmissionsprognose von Mai 2018
  • Erläuterung zur geplanten Grundstücksentwässerung von März 2020
  • Versickerungsnachweis von Februar 2020
  • Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Boden (insbesondere Altlasten, Grundwasser), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Menschen (insbesondere Erholungspotenzial, Verkehrslärm, Gewerbelärm).

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt

Hinweis zur Abgabe von Stellungnahmen:

Da das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, sind Angaben zum Absender zweckmäßig. Die Stellungnahme kann aber auch anonym abgegeben werden.

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Elhattab oder Frau Fallmann

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an an das Stadtplanungsamt wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

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