Bebauungsplan Stadt Leipzig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. E-237 "Am Wachberg", 2. Änderung einschließlich Aufhebung eines Teilbereiches

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.05.2019 bis 14.06.2019
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. E-237, 2. Änderung (fett umrandet), der aufzuhebende Teilbereich ist schraffiert dargestellt; Kartengrundlage: Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Bebauungsplan Nr. E-237 "Am Wachberg", 2. Änderung einschließlich Aufhebung eines Teilbereiches, Leipzig-Alt-West

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 18.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E-237 "Am Wachberg", 2. Änderung einschließlich Aufhebung eines Teilbereichs gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Beschluss ist im Stadtplanungsamt, Zimmer 498 niedergelegt und kann zu den unten genannten Zeiten für die Dauer von zwei Wochen kostenlos eingesehen werden, er ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter https://ratsinfo.leipzig.de (Vorlage Nr. VI-DS-05857).

Das Plangebiet befindet sich in Leipzig Alt-West, im Ortsteil Burghausen-Rückmarsdorf, westlich der Miltitzer Straße zwischen der Straße Franzosenfeld und der Clara-Zetkin-Straße (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans sollen die bereits bebauten bzw. zu entwickelnden Baugebiete als Standort für Einfamilienhäuser gesichert werden, eine Teilfläche (schraffierter Bereich) soll nicht mehr entwickelt werden und als landwirtschaftliche Nutzfläche verbleiben.


 

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 14.05.2019 bis 13.06.2019

im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, im Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 - 499, während der Dienststunden                    

Mo/Mi              8:00 Uhr – 15:00 Uhr             Di                    8:00 Uhr – 18:00 Uhr

Do                   8:00 Uhr – 16:00 Uhr             Fr                    8:00 Uhr – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.      

Auch im Internet sowie im Stadtbüro sind die Planunterlagen verfügbar:

- www.leipzig.de/bauleitplanung-aktuell

- Zentrales Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de

- Stadtbüro, Burgplatz 1, 04109 Leipzig, Öffnungszeiten Mo bis Do 13 – 18 Uhr, Fr 13 - 16 Uhr

 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit liegen vor:

  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu Grundwasser, Baugrund und Versickerung, Radonvorkommen und Anlagensicherheit
  • Sächsisches Oberbergamt zu Tagebauaktivitäten im Umfeld
  • Amt für Umweltschutz zu Bodenversiegelung, Kaltluftschneise, Nutzung erneuerbarer Energien und Niederschlagswasser, Luftschadstoffe, Lärmbelastung/Lärmschutz, Flora und Fauna insbesondere zu standortgerechten Gehölzen, Nistkästen und insektenverträgliche Leuchten
  • Schreiben eines Bürgers zu Sichtbeziehungen zum Wasserturm auf dem Wachberg
     

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie oben genannt
  • Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und den Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung sowie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Teil der Begründung zum Bebauungsplan, Kap. 7). Folgende voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen wurden geprüft:
    - Auswirkungen auf Siedlungsflächen, Landschaft und Schutzgebiete
    - Auswirkungen auf gefährdete Tierarten, Vogelarten in der Landschaft wie Neuntöter, Feldschwirl, Braunkehlchen oder in Siedlungsgebieten wie Star, Mehlschwalbe und Bluthänfling
    - Auswirkungen auf das Landschaftsbild mit Gehölzen, Hecken- und Baumpflanzungen
    - Beeinträchtigung der Sichtachsen zum Wachbergturm als landschaftsprägendes Bauwerk
    - Beachtung archäologischer Relevanzbereiche (mittelalterlicher Ortskern) und Altlasten
    - Beeinflussung von Siedlungsbelangen wie Spielplatz, Verkehrslärm, Lärmschutz 
  • Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan mit Aussagen zu
    - Tier- und Landschaftsschutz wie Schutzgebieten, Flächen- und Naturdenkmalen, Gehölzbestand
    - Geologie und Boden, Lebensraumfunktion, Versiegelung, Kulturgüter, Altlasten
    - Wasser/Grundwasser als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
    - Klima/Luft mit Funktionen für Frischluft, Kaltluft, Durchlüftung
    - Landschaft/Landschaftsbild in Eigenart und Erholungsfunktion
    - Flora und Fauna, geschützte Arten, Ausbreitung, Gefährdung, Lebensraum
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Umfang des geplanten Eingriffs in Naturhaushalt und Landschaftsbild, insbesondere zu Boden, Klima, Wasser und Grundwasser, Flora und Fauna
  • Schalltechnische Untersuchung zur Verkürzung eines Lärmschutzwalls, Außenlärmpegeln an vorhandenen und geplanten Gebäuden

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Stadtplanungsamt 

Kontaktperson

Stadt Leipzig

Stadtplanungsamt

Postanschrift: 04092 Leipzig

Hausanschrift: Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig

Auskünfte erteilt das Sachgebiet Planinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung des Stadtplanungsamtes:

Neues Rathaus, 4. Etage, Zi. 498

Sie sprechen mit Frau Röhniß oder Frau Elhattab

Telefon: 0341 123-4948 oder -4846

E-Mail: stadtplanungsamt@leipzig.de

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