Öffentliche B E K A N N T M A C H U N G der Stadt Lauter-Bernsbach
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. SR-2019/080
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes nach § 13b BauGB „Wohngebiet nordöstlich der Unteren Viehtrift“ der Stadt Lauter-Bernsbach (Stand Oktober 2019) mit Begründung zu bestätigen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und es ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Satzungsentwurfes vorzunehmen.
Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 18/2 und 687/2 sowie Teile der Flurstücke 17, 18/1, 685, 686 und 687/1 der Gemarkung Bernsbach.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.01.2020 bis zum 07.02.2020 öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Straße der Einheit 5, 1 .OG, Zimmer 6, zu folgenden Zeiten ausgelegt:
Mo 9.00 - 12.00 Uhr
Di 9.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 9.00 - 12.00 Uhr
Do 9.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden.
Da der Geltungsbereich des B-Plans Flächen betrifft, die sich an den Innenbereich anschließen, und die festzusetzende Grundfläche kleiner als 10.000 m² ist, wird dieser B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. m. § 13 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum im Internet unter www.lauter-bernsbach.de > Verwaltung/Rathaus > Informationen > Bürgerbeteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf unberücksichtigt bleiben können.
Lauter-Bernsbach, den 18.11.2019
Kunzmann
Bürgermeister
-Siegel-
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
Bauamtsleiter Herr Seltmann
a.seltmann@lauter-bernsbach.de
03771 / 7031-12