Öffentliche
B E K A N N T M A C H U N G
der Stadt Lauter-Bernsbach
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss Nr. SR-2019/052
Der Stadtrat der Stadt Lauter-Bernsbach beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB „Verbrauchermarkt an der Staatsstraße (B 101)“ der Stadt Lauter-Bernsbach (Stand Mai 2019) mit Begründung zu bestätigen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und es ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslage des Satzungsentwurfes vorzunehmen.
Der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstücke 234/1 sowie Teile des Flurstücks 1029/26 der Gemarkung Lauter.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach, Straße der Einheit 5, 1 .OG, Zimmer 6, zu folgenden Zeiten ausgelegt:
Mo 9.00 - 12.00 -------- Uhr
Di 9.00 - 12.00 13.00 - 18.00 Uhr
Mi 9.00 - 12.00 -------- Uhr
Do 9.00 - 12.00 13.00 - 16.00 Uhr
Fr 9.00 - 12.00 -------- Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, wird dieser im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt. Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum im Internet unter www.lauter-bernsbach.de > Verwaltung/Rathaus > Informationen > Bürgerbeteiligung sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf unberücksichtigt bleiben können.
Lauter-Bernsbach, den 27.06.19
Kunzmann
-Bürgermeister- -Siegel-
Stadtverwaltung Lauter-Bernsbach
Bau- und Liegenschaftsamt
Herr Seltmann
a.seltmann@lauter-bernsbach.de