Die Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf gibt bekannt
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Mühlweg“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbernsdorf hat am 25.08.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlweg“ in der Fassung 07/2021 mit Begründung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Dementsprechend wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung für die Dauer eines Monats. Zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Mühlweg“ wird einschließlich Begründung in der Zeit vom 15.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021 in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Ortsbauamt, Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf während der üblichen Dienstzeiten:
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch ---
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollte es während der Auslegungszeit auf Grund der besonderen Regelungen infolge der Covid-19-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o. g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 03761/880612 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den genannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Gemäß §4a Abs.4 Satz1 BauGB werden die Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung nach §3 Abs.2 BauGB und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über die Internetportale der Gemeinde unter www.langenbernsdorf.eu sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter o. g. Anschrift oder mündlich zur Niederschrift bei o. g. Dienststelle abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Am Staffelweg“ unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Hinweis bezüglich der Lageentwicklung während der COVID-19-Pandemie: In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zur Anwendung kommen.
Sollten aufgrund der Lageentwicklung die Unterlagen am genannten Auslegungsort nicht einsehbar sein, wird gemäß § 3 PlanSiG auf das oben genannte Internetportal bei der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf sowie das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen hingewiesen, wo die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes jederzeit einsehbar sind.
Sollte aufgrund der Lageentwicklung die Entgegennahme von Stellungnahmen zur Niederschrift nicht möglich sein, wird gemäß § 4 PlanSiG darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen im Ausnahmefall auch in elektronischer Form an knueppel@langenbernsdorf.de oder info@langenbernsdorf.de abgegeben werden können.
Rose
Bürgermeister
Langenbernsdorf, den 30.08.2021
Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Ortsbauamt, Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf