Flächennutzungsplan Gemeinde Langenbernsdorf Frühzeitige Beteiligung

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.03.2018 bis 27.04.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB zur Gesamtfortschreibung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf
Stand Vorentwurf 03/2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbernsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2018 den
Vorentwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans in der Fassung 03/2018
einschließlich Begründung und Umweltbericht, gültig für das Gemeindegebiet der Gemeinde
Langenbernsdorf mit den Ortsteilen Langenbernsdorf, Niederalbertsdorf und Trünzig, gebilligt und
zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, Stand 03/2018 mit
Begründung und Umweltbericht, liegt in der Zeit
vom 19.03.2018 bis zum 27.04.2018
in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bauamt, Bahnhofstraße 1, 08428 Langenbernsdorf
während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:


Montag, Mittwoch, Freitag       08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                             08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten
mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung
über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des
§4 Abs.3 Satz 1 Nr.2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 UmwRG gemäß §7
Abs.3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der
Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen
können. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.
BauGB LV.m. §4a Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach §2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der
Gemeinde Langenbernsdorf und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet
eingestellt.

Langenbernsdorf, den 06.03.2018

Frank Rose

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf

Bahnhofstraße 1
08428 Langenbernsdorf

Ortsbauamt

Frau Zimmermann

Telefon: 03761/8806 12

mail: zimmermann@langenbernsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlagen
  • Bekanntmachung

Informationen

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