Flächennutzungsplan Gemeinde Langenbernsdorf Öffentliche Auslegung

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.04.2019 bis 17.05.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

                                          Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zum geänderten Entwurf 03/2019 der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf,

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbernsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2019 die Änderungen im geänderten Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans in der Fassung 03/2019, einschließlich der Begründung und Umweltbericht (§2 Abs. 4 BauGB i.V.m. §2a BauGB) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Langenbernsdorf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der vorangegangene Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, Stand 09/2018, wurde anschließend an die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §2 BauGB, §3 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB, auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen geändert. Der Entwurf 03/2019 der Gesamtfortschreibung wird zu den Änderungen

in der Zeit vom 11.04.2019 bis zum 17.05.2019

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 03/2019
gegenüber dem Entwurf 09/2018 in der Planzeichnung vorgenommen (siehe Anlage 1):

1. Zum Entwurf 03/2019 wurde die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes an der B 175 aufgrund der im Regionalplan Südwestsachsen und im Regionalplan Region Chemnitz dargestellten Grünzäsur und dem Vorranggebiet  Landwirtschaft von 7,55 ha auf 5,94 ha erneut verkleinert und räumlich eingekürzt zugunsten der Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.

2. Entlang der Fließgewässer und an der Talsperre Koberbach wurden die nicht überbaubaren Uferrandbereiche durch die Ausweisung von Grünflächen hervorgehoben.

3. An der Koberbachtalsperre wurde die fehlerhafte Ausweisung einer Waldfläche korrigiert und nutzungskonform den Grünflächen zugeordnet.

4. Die Bauflächendarstellungen wurden auf die Grenzen der flächenrelevanten Biotope (Langenbernsdorf, Oberalbertsdorf und Trünzig) abgestimmt und den Flächen für die Landwirtschaft zugeordnet.

5. In Trünzig wurde die Bauflächenausweisung angrenzend an die denkmalgeschützten, landschaftsprägenden Hofanlagen an zwei Stellen reduziert. Die Bauflächenausweisung wurde hier enger um die Vierseithöhe gezogen um ihre solitäre Lage zukünftig zu erhalten. Aus denkmalpflegerischer und ortsgeschichtlicher Sicht ist diese Ortslage besonders schützenswert.

6. An der Bachstraße in Langenbernsdorf wurde eine fehlerhafte Grünflächenausweisung reduziert und das dort vorhandene Wohngebäude nutzungskonform den gemischten Bauflächen zugeordnet.

7. Die Bahnverkehrsflächen wurden entwidmet und nicht mehr als Bahnanlage dargestellt. Diese Flächen wurden dem Wald zugeordnet.

8. Die Gebäude am Hofweg/ Siedlung wurden im Plan gekennzeichnet. Sie bleiben als Splittersiedlung den Flächen für die Landwirtschaft zugeordnet.

9. In der Ortslage Neustöcken wurde die Wohnbauflächenausweisung im Bereich der Gartenflächen am Birkenweg innerhalb des gesetzlichen Waldabstandes wieder den Grünflächen mit Zweckbestimmung Kleingartenanlage zugeordnet. Außerhalb des Waldabstandes bleiben die Wohnbauflächen unter Verweis auf den Bestandsschutz der Gartennutzung ausgewiesen.

10. In Niederalbertsdorf wurde eine geringfügige Fläche zwischen zwei Hofanlagen den gemischten Baufiächen ergänzend zugeordnet.

Die Begründung zum geänderten Entwurf 03/2019 wurde entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung in der Zeit vom 17.09.2018 - 02.11.2018 und den
vorgenommenen Änderungen an der Planzeichnung fortgeschrieben.
Der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 03/2019 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltrelevante Stellungnahmen (siehe Anlage 2)
liegen in der Zeit vom 11.04.2019 bis zum 17.05.2019 in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bauamt, Bahnhofstraße 1 in 08428 Langenbernsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht

Montag, Mittwoch, Freitag   08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag                            08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag                        08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

öffentlich aus, sofern nicht der Tag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Änderungen im Entwurf 03/2019 schriftlich oder während der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden.

Folgende Ausweisungen wurden einer Umweltprüfung unterzogen:
- Wohnbaufläche (W) "Talstraße" OT Langenbernsdorf Neustöcken
- Wohnbaufläche (W) "Hälftbuche" und "Birkenweg" OT Langenbernsdorf Neustöcken (Im Verfahren reduziert)
- Wohnbaufläche (W) "Hohe Straße" OT Langenbernsdorf Neustöcken
- Wohnbaufläche (W) "Teichwolframsdorfer Straße" OT Langenbemsdorf Stöcken
- Wohnbaufläche (W) "Teichwolframsdorfer Straße 11" OT Langenbemsdorf Stöcken
- Wohnbaufläche (W) "Grundstraße" OT Langenbernsdorf Stöcken
- Wohnbaufläche (W) "Mühlweg" OT Langenbernsdorf Stöcken
- Wohnbaufläche (W) "Stöckener/ Werdauer Straße" OT Trünzig
- Wohnbaufläche (W) "Siedlung Trünzig" OT Trünzig
- Wohnbaufläche (W) "Am Roten Graben" OT Trünzig
- gemischte Baufläche (M) "Ortslage Niederalbertsdorf" OT Niederalbertsdorf
- gemischte Bauflächen (M) "Niederalbertsdorf West", OT Niederalbertsdorf (im Verfahren entfallen)
- gemischte Baufläche (M) "Am Gewerbegebiet an der B 175", OT Niederalbertsdorf Gemarkung
Oberalbertsdorf (im Verfahren entfallen)
- gemischte Baufläche (M) "An der Mühle", OT Langenbernsdorf
- gemischte Baufläche (M) "Bachstraße", OT Langenbernsdorf
- gemischte Baufläche (M) "Am Mühlbach", OT Langenbernsdorf
- Gemischte Baufläche (M) "Am Waldweg" OT Trünzig, Wolframsdorf
- gewerbliche Baufläche (G) "Erweiterung Gewerbegebiet an der B 175" OT Niederalbertsdorf (Im
Verfahren reduziert)
- Sonderbaufläche, Sondergebiet (SO) "An der Koberbach-Talsperre" Ortsteil Niederalbertsdorf (Im
Verfahren reduziert)

Die umweltbezogenen Informationen, die auf der Grundlage der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Behörden nach §4 (1) BauGB und §4 (2) BauGB eingegangen sind, sind zu beachten. (Siehe Anlage 3)
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Vereinigungen im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über den Internetauftritt der Gemeinde in das Internet eingestellt und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung zugänglich gemacht.

Langenbernsdorf, den 12.03.2019

Frank Rose

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf

Bauamt Frau Zimmermann

(03761) 8806-12

zimmermann@langenbernsdorf.de

Bahnhofstraße 1

08428 Langenbernsdorf

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