Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Hälftbuche“ der Gemeinde Langenbernsdorf, Stand Vorentwurf 11/2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbernsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2018 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Hälftbuche“ in der Fassung 11/2018 einschließlich Begründung und Umweltbericht, gebilligt und zur Anhörung der TÖB und Bürger sowie Nachbargemeinden bestimmt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hälftbuche“ bestehend aus:
vom 19.11.2018 bis zum 20.12.2018
in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bauamt, Bahnhofstraße1, 08428 Langenbernsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16.00 Uhr
Während dieser Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Langenbernsdorf und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt.
Langenbernsdorf, den 07.11.2018
Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf
Ortsbauamt
(03761) 8806-12
Bahnhofstraße 1
08428 Langenbernsdorf