Flächennutzungsplan Gemeinde Langenbernsdorf Öffentliche Auslegung

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.09.2018 bis 02.11.2018
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langenbernsdorf, Stand Entwurf 09/2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenbernsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 03.09.2018 den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans in der Fassung 09/2018 einschließlich Begründung und Umweltbericht für das gesamte Gemeindegebiet gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung (§2 Abs. 4 BauGB) mit Umweltbericht (§2a BauGB) durchgeführt.

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, Stand 03/2018 wurde anschließend an die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom 19.03.2018 – 27.04.2018 überarbeitet. Zum Entwurf 09/2018 wurde die Erweiterung des Gewerbegebiets aufgrund der im Regionalplan Südwestsachsen und im Regionalplan Region Chemnitz dargestellten Grünzäsur und Vorranggebiet Landwirtschaft verkleinert und bedarfsgerecht ausgewiesen. Die geplanten Neuausweisungen der gemischten Bauflächen in Oberalbertsdorf zwischen den gemischten Bauflächen und dem Gewerbegebiet sowie zwischen Oberalbertsdorf und Niederalbertsdorf wurden aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bedenken, der vorhandenen Grünzäsur und dem Vorranggebiet Landwirtschaft zurückgenommen. Die Neuausweisung zwischen dem Birkenweg und dem Fichtenweg im Ortsteil Langenbernsdorf Ortslage Neustöcken wurde aufgrund der möglichen städtebaulichen Erschließungsmöglichkeiten auf die beidseitige Bauflächenausweisung des Birkenweges reduziert. Im Ortsteil Niederalbertsdorf wurde zur Abgrenzung und als Erosionsschutz eine Eingrünung südlich der geplanten Bauflächen ausgewiesen. Innerhalb der Ortsteile Langenbernsdorf und Niederalbertsdorf wurden prägende Grünstrukturen in den Randbereichen ausgewiesen. Die Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wurden reduziert. Die Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von Boden, Natur und Landschaft wurden gegenüber dem Vorentwurf 03/2018 erweitert.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, Stand 09/2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

Lfd. Nr.

Name/ Datum

Umweltrelevante Informationen in den Stellungnahmen zur Gesamtfortschreibung des FNP der Gemeinde Langenbernsdorf 

Form der Berücksichtigung im Planentwurf

1.

Landesdirektion Sachsen 30.04.2018

  • Planung steht überwiegend im Einklang mit den regionalplanerischen Zielen
  • Hinweise zum Bauflächenbedarf und zum Einfügungsgebot sowie zu Bauflächen, Grünflächen und Biotopausweisungen
  • Hinweise zur Deponie in Langenbernsdorf
  • Übernahme der Hinweise und Berücksichtigung der Anregungen in der Planzeichnung und Begründung

2.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 25.04.2018

  • Aus geologischer Sicht keine Bedenken gegen den Bebauungsplan
  • Hinweise zur Geologie, zur natürlichen Radioaktivität und zu geogenen Naturgefahren (Massenbewegungen)
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen

3.

Landesamt für Archäologie 26.03.2018

  • Hinweis auf Genehmigungspflicht bei Vorhaben in den archäologischen Relevanzzonen (s. Anlage 8)

4.

Landesamt für Denkmalpflege 23.03.2018

  • Hinweis auf Genehmigungspflicht bei geplanten baulichen Veränderungen an ausgewiesenen Kulturdenkmalen

5.

Sächsisches Oberbergamt 10.04.2018 und 24.04.2017

  • Hinweise zum Altbergbau, möglicher Hohlräume und Hinterlassenschaften

6.

Landesamt für Straßenbau und Verkehr 29.03.2018

  • Hinweise auf festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der Neutrassierung der S 289
  • Aufnahme in die Planzeichnung als Ausgleichsmaßnahme A1 und A2 und in die Begründung

7.

Landestalsperrenverwaltung 20.03.2018

  • Hinweise zur Koberbachtalsperre und zur Abwasserentsorgung in den Sonderbauflächen „Erholung“
  • Übernahme in die Begründung

8.

Planungsverband Region Chemnitz 26.04.2018

  • Hinweise und Bedenken zur den im VE 03/2018 geplanten Bauflächenausweisungen
  • Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
  • Hinweise zum Tourismus und zur Windenergie
  • Übernahme der Ziele der Raumordnung in der Planzeichnung und die Ziele und Grundsätze in die Begründung

9.

Landratsamt Zwickau 25.04.2018

Wasser

  • Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten, Gewässerrandstreifen, Entwicklungskorridore und Grundwasserschutz
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen

Immissionsschutz

  • keine Bedenken
  • Hinweise auf zeitweise erhöhte Geruchsimmissionen in Stallnähe

Abfallrecht/Altlasten/Bodenschutz

  • keine Bedenken
  • Hinweise zum Bodenschutz

Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft

Naturschutz:

  • keine Bedenken
  • Hinweise zum Bodenschutz, zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Hinweise zur Anreicherung der Landschaft durch lineare Vernetzungslinien

Landwirtschaft

  • keine Bedenken

Forst

  • Hinweise zum Waldabstand und zur Waldmehrungsplanung

Obere Flurbereinigungsbehörde

  • keine Einwände
  • allg. Hinweise zum Flurbereinigungsverfahren

Bauaufsicht und Denkmalschutz

  • Hinweise zur historischen Siedlungsstruktur und zur Rechtswirksamkeit des geplanten Denkmalschutzgebiet in Niederalbertdorf
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen
  • Das geplante Denkmalschutzgebiet wurde aus der Planzeichnung herausgenommen

SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus

  • Hinweise zur Kreisentwicklung und bestehendem Baurecht
  • Hinweise zu bestehenden Betrieben über 15 Mitarbeiter und Unternehmen mit potentiellen Immissionsschutzauflagen
  • Hinweise zum Tourismus und zur Radverkehrskonzeption
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen

Straßenbau

  • Hinweise zur Abwassererschließung der Straßen

Abfallwirtschaft

  • Hinweise zur Befahrbarkeit  für Entsorgungsfahrzeuge

35.

Regionalbauern-Verband Westsachsen e.V. 27.04.2018

  • Hinweise zu möglichen Nutzungskonflikten,  Abstandsflächen, Bestandsgarantien
  • Hinweise auf Innenentwicklungspotentiale
  • Widerspruch gegen die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Hinweise auf flächenneutrale Ausgleichsmaßnahmen
  • Die Abstandsflächen zu den Stallanlagen wurden in der Begründung berücksichtigt
  • Neuausweisung in Stallnähe wurden zurückgenommen
  • Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wurden erneut kritisch geprüft
  • Aktualisierung der Begründung

40.

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Sachsen e.V.

25.04.2018

  • Hinweise zur gemeindlichen Siedlungsstruktur
  • Hinweise zur Bewirtschaftung der Flächen und Grünlandumbruch
  • Hinweis auf das Einfügungsgebot nach §34 BauGB
  • Hinweise auf die Darstellung von historischen Siedlungsstrukturen und Flächenausweisungen
  • Neuausweisung in Stallnähe wurden zurückgenommen
  • Ausweisung von Grünflächen an prägenden Siedlungsbereichen
  • Die Bauflächen wurden kritisch geprüft
  • Aktualisierung der Begründung

41.

Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. 24.04.2018

liegen in der Zeit vom 17.09.2018 bis zum 02.11.2018 in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bauamt, Bahnhofstraße 1 in 08428 Langenbernsdorf während der nachfolgend genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht

Montag, Mittwoch, Freitag                      08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag                                           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag                                      08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

öffentlich aus, sofern nicht der Tag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.

Folgende Ausweisungen wurden einer Umweltprüfung unterzogen:

  • Wohnbaufläche (W) „Talstraße“ OT Langenbernsdorf Neustöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Hälftbuche“ und „Fichtenweg“ OT Langenbernsdorf Neustöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Hohe Straße“ OT Langenbernsdorf Neustöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Teichwolframsdorfer Straße“ OT Langenbernsdorf Stöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Teichwolframsdorfer Straße II“ OT Langenbernsdorf Stöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Grundstraße“ OT Langenbernsdorf Stöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Mühlweg“ OT Langenbernsdorf Stöcken
  • Wohnbaufläche (W) „Stöckener/ Werdauer Straße“ OT Trünzig
  • Wohnbaufläche (W) „Siedlung Trünzig“ OT Trünzig
  • Wohnbaufläche (W) „Am Roten Graben“ OT Trünzig
  • gemischte Baufläche (M) „Ortslage Niederalbertsdorf“ OT Niederalbertsdorf
  • gemischte Bauflächen (M) „Niederalbertsdorf West“, OT Niederalbertsdorf (im Verfahren entfallen)
  • gemischte Baufläche (M) „Am Gewerbegebiet an der B 175“, OT Niederalbertsdorf Gemarkung Oberalbertsdorf (im Verfahren entfallen)
  • gemischte Baufläche (M) „An der Mühle“, OT Langenbernsdorf
  • gemischte Baufläche (M) „Bachstraße“, OT Langenbernsdorf
  • gemischte Baufläche (M) „Am Mühlbach“, OT Langenbernsdorf
  • Gemischte Baufläche (M) „Am Waldweg“ OT Trünzig, Wolframsdorf
  • gewerbliche Baufläche (G) „Erweiterung Gewerbegebiet an der B 175“ OT Niederalbertsdorf (Im Verfahren reduziert)
  • Sonderbaufläche, Sondergebiet  (SO) „An der Koberbach-Talsperre“ Ortsteil Niederalbertsdorf

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden nach §4 (1) BauGB eingegangen sind, verfügbar:

Schutzgut

Art der umweltbezogenen Information

Mensch /

Immissionsschutz

  • Keine negative Beeinträchtigung der Menschen (Wohnbereiche) durch Immissionen zu erwarten.
  • neu geplante, gemischte Bauflächen, die an emittierende Nutzungen (Stall, Gewerbe) heranrücken, wurden im Verfahren aufgegeben
  • Die abgedeckte Deponie wurde durch eine Erhaltungsmaßnahme gesichert
  • Im Entwurf wurden Gehölzpflanzungen zum Immissionsschutz ausgewiesen
  • Hinweise auf den Schutzanspruch von Bauflächen

Boden /

Bodenschutz

  • Flächenversiegelungen sind möglichst gering zu halten,
  • Die Böden im Plangebiet weisen eine überwiegend hohe Bodenfruchtbarkeit und ein hohes Wasserspeichervermögen auf (Schutzstufe IV)

Wasser /

Wasserschutz

  • Flächenversiegelungen sind möglichst gering zu halten
  • Stellungnahme Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 25.04.2018
  • Hinweise zum Bodenschutz, zum Wassererosionsschutz
  • Hinweis auf die geregelte Abwasserentsorgung im geplanten Sondergebiet
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen

Pflanzen und Tiere /

Natur- und Biotopschutz

  • Entzug von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
  • Verlust von Ackerflächen
  • Untere Naturschutzbehörde: Es sind vorrangig Maßnahmen zur Anreicherung der Landschaft innerhalb der Feldfluren und auf die Anlage von linearen Vernetzungslinien zu legen
  • Hinweise auf festgelegte Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft sowie Natur und Landschaft (Arten und Biotopschutz) angrenzend an geplante Bauflächen
  • Hinweise auf den Waldabstand
  • Es sind keine Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes zu erwarten
  • Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen
  • Die Biotope nach §21 SächsNatSchG und die aktuelle Biotopliste vom 10.07.2018 wurden der Begründung als Anlage beigefügt.

Luft und Klima /

Klimaschutz

  • es sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Luft und das Klima zu erwarten.
  • Es wurden Erosionsschutzmaßnahmen für Starkregenereignisse in landwirtschaftlichen Abflussbahnen und Gehölzpflanzungen ausgewiesen.
  • Hinweise auf Untersuchungen zur Eignung von Windkraftstandorten

Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Einzelanlagen des Denkmalschutzes wurden in der Planzeichnung dargestellt, die Denkmalliste und Archäologischen Schutzzonen sind als Anlagen der Begründung beigefügt.
  • Es fand gegenüber dem Vorentwurf 03/2018 eine Reduzierung der Inanspruchnahme von Ackerflächen zugunsten von Bauflächen, zur Aufforstung und von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf Restertragsflächen statt.
  • An herausragenden kulturlandschaftlichen Standorten wurden die vorgelagerten Wiesen durch die Ausweisungen von Grünflächen gesichert.
  • Hinweise zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, auf das Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz und auf die Vernetzung der Tourismusgebiete
  • Hinweise zu Leitungen und Schutzstreifen
  • Schutz der Orts- und Landschaftsbilder ist zu gewährleisten
  • Hinweise auf die Flurbereinigungsverfahren
  • Untersuchung der Auswirkungen und mögliche Kompensationsmaßnahmen auf die Landwirtschaft durch die geplante Flächeninanspruchnahme
  • Hinweis: Der landwirtschaftlichen Nutzung ist Bestandsgarantie zu geben

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Vereinigungen im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs. 2 UmwRG gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über den Internetauftritt der Gemeinde in das Internet eingestellt und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung zugänglich gemacht.  

Langenbernsdorf, den  04.09.2018

Frank Rose

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf

Bauamt Frau Zimmermann

(03761) 8806-12

zimmermann@langenbernsdorf.de

Bahnhofstraße 1

08428 Langenbernsdorf

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