Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Satzung über die Aufhebung des Vorhabens- und Erschließungsplanes Nr. 1 "Ortszentrum Schlema" der Gemarkung Oberschlema

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.03.2018 bis 16.04.2018
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Planzeichnung

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

der Gemeinde Bad Schlema über die öffentliche Auslegung zum Entwurfes der

Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1

„Ortszentrum Schlema“ der Gemarkung Oberschlema

Beschluss-Nr. 11 / 2018 GR

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schlema hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Januar 2018

den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1

„Ortszentrum Schlema“ der Gemarkung Oberschlema“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung

nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Der Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1

„Ortszentrum Schlema“ der Gemarkung Oberschlema mit Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) in der Fassung vom November 2017

liegen in der Zeit vom:

12. März 2018 bis 16. April 2018

im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Joliot-Curie-Straße 13, 1. Obergeschoss,

Zimmer 14 während folgender Zeiten:

Montag          09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch       09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag   09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag           09:00 – 11:30 Uhr

öffentlich und zu jedermanns Einsicht aus.

Neben dem Entwurf der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Ortszentrum Schlema“ der Gemarkung Oberschlema einschließlich Umweltbericht liegen folgende umweltrelevante Stellungnahmen öffentlich aus:

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Boden

-       Landratsamt Erzgebirgskreis (26.10.2017), Wismut GmbH 19.10.2017: Hinweis auf die   Erfas-
        sung der ehemaligen industriellen Absetzanlage IAA als Altablagerung gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1
        BBodSchG

-      Sächsisches Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie (28.08.2017): Hinweise zur
       natürlichen Radioaktivität, zu den geologischen Verhältnissen sowie zu unterirdischen
       Hohlraumgebieten,

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Bevölkerung

-      Landratsamt Erzgebirgskreis (26.10.2017): Hinweis auf den Nachweis einer Schallimmissions
       prognose im Zuge des Antrages auf Vorbescheid (Nachnutzung Sondermaschinenbau).

-      Landratsamt Erzgebirgskreis (26.10.2017): Hinweis auf die Waldabstandsregelung gemäß
       § 25 Abs. 3 SächsWaldG (Halde 65)

  1. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter

-      Planungsverband Region Chemnitz vom 01.11.2017: Lage im Vorranggebiet Kulturlandschafts
       schutz „Bergbaulandschaft Aue – Schneeberg“.

Die der Gemeinde Bad Schlema in den bisherigen Verfahrensschritten von Dritten zur Verfügung gestellten umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht eingeflossen.

Parallel dazu kann der Entwurf der Aufhebung auf der Internetseite der Gemeinde Bad Schlema

(www.kurort-schlema.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, die Planunterlagen den Entwurf der Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „Ortszentrum Schlema“ der Gemarkung Oberschlema mit Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) in der Fassung vom November 2017 einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit o.g. Änderungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Bad Schlema, den Januar 2018

J. Müller

Bürgermeister                                                                          Siegel

Verfahrensvermerk:

Diese öffentliche Bekanntmachung ist am 02.03.2018 im Gemeindeanzeiger der Gemeinde Bad Schlema veröffentlicht.

Kontaktperson

Bauamt

Gabriele Dominik

Telefon:  03772 / 38 04 24

Gegenstände

Übersicht
  • Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht
  • V + EPlan "Ortszentrum - Schlema"
  • Umweltrelevante Stellungnahmen Landratsamt Erzgebirgskreis
  • Umweltrelevante Stellungnahmen Planungsverband
  • Umweltrelevante Stellungnahmen LfULG

Informationen

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