Bebauungsplan Gemeinde Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Entwurf 1.Änd. VE-Plan - Teil d. Vorh.-bez. B-Plan Nr.12 „Erricht. von nichtstör. Gewerbe am Edelhofweg 8/9“ vom 10/2018

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.12.2018 bis 18.01.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Bad Schlema

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schlema hat in seiner Sitzung am 30.10.2018 den Entwurf der 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9" der Gemeinde Bad Schlema, Gemarkung Niederschlema in der Fassung vom Oktober 2018 mit Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

In der Zeit vom 10.12.2018 – 18.01.2019 wird der Entwurf der 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9" in der Gemeinde Bad Schlema, Gemarkung Niederschlema in der Fassung vom Oktober 2018 mit Begründung im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Joliot-Curie-Straße 13, 1. Obergeschoss, Zimmer 14 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag           09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Dienstag         09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Mittwoch        09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Donnerstag     09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag            09:00 – 12:30 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.kurort-schlema.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Bauleitplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Errichtung von nichtstörendem Gewerbe am Edelhofweg 8/9" einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an S.Riedel@kurort-schlema.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zur 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.12 "Errichtung von nichtstören-dem Gewerbe am Edelhofweg 8/9" gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Bad Schlema, den 14.11.2018

J. Müller

Bürgermeister                                                                        Siegel

Kontaktperson

Stefan Riedel

Bauamt

Gemeindeverwaltung Bad Schlema

Joliot-Curie-Straße 13                                                             

08301 Bad Schlema

Tel.  +49 3772 3804-24

Fax  +49 3772 3804-16

mailto:s.riedel@kurort-schlema.de

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