Bebauungsplan Gemeinde Bad Schlema Beschluss

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ der Gemeinde Bad Schlema

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 05.11.2018 bis 04.11.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ der Gemeinde Bad Schlema in der Fassung vom August 2018

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schlema hat in seiner Sitzung am 18.09.2018 mit Beschlussnummer 93/2018 GR den Bebauungsplan Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ der Gemeinde Bad Schlema bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2018, als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ der Gemeinde Bad Schlema tritt mit Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Joliot-Curie-Straße 13, 1. Obergeschoss, Zimmer 14 während der unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag           09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 – 12:30 Uhr

Gemäß §10a Abs.2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.kurort-schlema.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Bauleitplanung) sowie im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

J. Müller

Bürgermeister                                                                       Siegel
Bekanntmachungsanordnung:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

J. Müller

Bürgermeister                                                                       Siegel

Kontaktperson

Stefan Riedel

Bauamt

Gemeindeverwaltung Bad Schlema

Joliot-Curie-Straße 13                                                             

08301 Bad Schlema

Tel.  +49 3772 3804-24

Fax  +49 3772 3804-16

mailto:s.riedel@kurort-schlema.de

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