Bebauungsplan Gemeinde Bad Schlema Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Fassung vom Mai 2018 der Gemeinde Bad Schlema

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.07.2018 bis 10.08.2018
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Gemeinde Bad Schlema

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Fassung vom Mai 2018 in der Gemeinde Bad Schlema gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Schlema hat in seiner Sitzung am 29.05.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Fassung vom Mai 2018 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 09.07.2018 – 10.08.2018 wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ in der Gemeinde Bad Schlema in der Fassung vom Mai 2018 mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungsnahmen im Rathaus der Gemeinde Bad Schlema, Bauamt, Joliot-Curie-Straße 13, 1. Obergeschoss, Zimmer 14 zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten

            Montag           09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Dienstag          09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

            Mittwoch        09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Donnerstag     09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

            Freitag             09:00 – 12:30 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.kurort-schlema.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Bauleitplanung

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Folgende bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen sind verfügbar:

Schutzgüter allgemein

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 27.11.2017 (Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Vorhaben nicht entgegen)
  • Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 13.11.2017 (keine Bedenken)

Schutzgut Naturhaushalt

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 05.12.2017 (Hinweise zu Naturschutz)
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 27.11.2017 (Hinweise zu vorhandenen Gehölzen)
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 13.11.2017 (Hinweise zu vorhandenen Gehölzen)
  • Stellungnahme BUND LV Sachsen e.V. vom 06.12.2017 (Hinweise zu vorhandenen Gehölzen)

 

Schutzgut Mensch

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 05.12.2017 (Hinweise zu Senioren- und Behinderten / öffentlichen Gesundheitsdienst / Immissionsschutz / Siedlungswasserwirtschaft)
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 27.11.2017 (Hinweise zu Immissionsschutz / zulässige Nutzung)
  • Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 13.11.2017 (Hinweise zu zulässiger Nutzung / Ausweisungen in der Karte Raumnutzung)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.12.2017 (Hinweise zu Belangen der natürlichen Radioaktivität: Umgang mit Haldenmaterial / vorsorgenden Radonschutz)
     

Schutzgut Boden / Wasser

  • Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis (LRA Erz) vom 05.12.2017 (Hinweise zu Abfallrecht - Altlasten - Bodenschutz / Wasserbau)
  • Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 27.11.2017 (bergbauliches Erlaubnisfeld, Hohlraumgebiet)
  • Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.12.2017 (Hinweise zur Geologie: geologische Verhältnisse und Grundwasser / Vorgaben zu Baugrunduntersuchungen / vorhandene Geodaten)
  • Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 16.11.2017 (vorhandene Bergbau-berechtigung / Hinweise zum Altbergbau – Hohlraumgebiete / Hinweise bzgl. Wismut GmbH)
  • Stellungnahme Wismut GmbH vom 29.11.2017 (Markscheiderisch- bergbauliche Stellungnahme / Hinweise - Festsetzungen zur Planung)
  • Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 06.11.2017 (keine Einwände)
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 08.11.2017 (Hinweise zu Bodenfunden)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an S.Riedel@kurort-schlema.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung zum Bebauungsplanes Nr.13 „Mischgebiet Alte Lößnitzer Straße“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

J. Müller

Bürgermeister

Kontaktperson

Stefan Riedel

Bauamt

Gemeindeverwaltung Bad Schlema

Joliot-Curie-Straße 13                                                             

08301 Bad Schlema

Tel.  +49 3772 3804-24

Fax  +49 3772 3804-16

mailto:s.riedel@kurort-schlema.de

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