Bebauungsplan Gemeinde Kreischa Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 "Einkaufsmarkt Gombsen"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.02.2023 bis 24.03.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

zum Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 27 "Einkaufsmarkt Gombsen" der Gemeinde Kreischa

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Kreischa hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2022 mit Beschluss Nr. 040/22 die Abwägung des 1. Entwurfes gemäß Abwägungsbericht vom 01.06.2022 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 27 „Einkaufsmarkt Gombsen“ bestätigt. Weiterhin wurde der 2. Entwurf in der Fassung vom 01.06.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A.1), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A.2), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C.1) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der 1. Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde 2020 der Öffentlichkeit wie auch den Trägern Öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Die daraus resultierenden Planänderungen sowie die geforderten Gutachten und weiteren Unterlagen zur Thematik Immissionsschutz (insbesondere Schallschutz), Verkehr (Fragestellung Linksabbiegespur, Anbindung Fuß- und Radweg) und Entwässerung wurden seitens des Vorhabenträgers sowie dem beauftragten Planungsbüro überarbeitet und ergänzt.

Die nunmehr vorliegende 2. Entwurfsfassung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Einkaufsmarkt Gombsen“ enthält folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf:

  • Erweiterte Standortbegründung gemäß Forderung der Raumordnungsbehörde
  • Verkleinerung der Verkaufsfläche auf max. 800 m² inklusive Backshop und Vorkassenzone gemäß Forderung der Raumordnungsbehörde
  • Planung der Anbindung des Fuß- und Radweges zum Anschluss des Marktstandortes an die Bushaltestellen in Gombsen / Baumschulenstraße
  • Verkehrsrechtliche Planung einer Linksabbiegeraufstellfläche auf der S 183 Lockwitzer Straße in Fahrtrichtung Kreischa
  • Planung der Niederschlagsentwässerung mit Ableitung in die Lockwitz
  • Fortschreibung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-        Umweltbericht zum VB-Plan i.d.F. vom 01.06.2022

Dem Umweltbericht zum 2. Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

1.       Durch die Vorhabenrealisierung wird ca. 5.300 m² Baumschulfläche, 655 m² Feldgehölz und 335 m² Ruderalflur durch Überbauung und Umwandlung zu versiegelten oder begrünten Flächen des Baugebietes beseitigt. Insgesamt werden ca. 4.698 m² Boden neu versiegelt. Dieser Verlust der Biotope und die Versiegelung von Boden stellt einen Eingriff in die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und Boden dar.

2.       Das Plangebiet stellt Lebensraum für Kleinsäuger, Fledermäuse, Reptilien, Insekten und Vögel dar. Im Rahmen der Begehungen im Mai / Juni 2020 wurden in den Gehölzen mehrere Vögel nachgewiesen. Die offenen Bereiche sind Nahrungshabitat für Vögel der Siedlungen. Im Plangebiet selbst sind keine älteren Gehölze vorhanden. Höhlen oder Spalten wurden nicht festgestellt. Bei den Erfassungen der Reptilien zwischen April und Juni 2020 wurden keine Nachweise der Zauneidechse erbracht. Im Ergebnis der durchgeführten artenschutzrechtlichen Prüfung wird festgestellt, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die artenschutzrechtlich relevanten Arten durch das Vorhaben nicht erfüllt sind, wenn die Vermeidungsmaßnahmen zur Einschränkung der Zeiten für die Baufeldfreimachung und zur insektenfreundlichen Beleuchtung durchgeführt werden.

3.       Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vorgesehen:

-        Umweltbaubegleitung,

-        Schutz des Bodens und Beseitigung bauzeitlicher Bodenbelastungen nach Abschluss der Baumaßnahme,

-        wasserdurchlässige Befestigung von Stellplätzen

-        immissionsschutzrechtliche Maßnahmen (Einschränkung Marktöffnungszeiten, Einschränkung Zeiten für Warenanlieferung und Müllentsorgung, Festsetzung über glatte Oberfläche der Fahrgassen des Parkplatzes, Begrenzung der Schallleistungspegel der haustechnischen Anlagen des Marktgebäudes, zeitliche Einschränkung der Beleuchtung).

4.       Folgende Maßnahmen sind zum Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in den Naturhaushalt vorgesehen:

-        Begrünung von Freiflächen (PF1),

-        Anlage von 650 m² Frischwiese (PF2),

-        Anpflanzung von 9 Laubbäumen (PF3),

-        Anlage von 1.585 m² Feldgehölz (M1),

-        Ökokontomaßnahme "Abriss und Entsiegelung der Fläche der ehemaligen Straßenmeisterei Dohma" (E 1, anteilig 27.044 WE).

5.       Bei Durchführung der im Umweltbericht genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG.

6.       Die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten wurde geprüft. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich in mindestens 200 m Entfernung zum Plangebiet (EU-Nr. 5048-301 "Lockwitzgrund und Wilisch"). Durch die vorgesehene, gedrosselte Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Plangebiet in den Lockwitzbach über eine Einleitstelle in ca. 200 m Entfernung vom FFH-Gebiet "Lockwitzgrund und Wilisch" sind keine Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes zu erwarten aufgrund der Entfernung, dem Verdünnungseffekt und der vorgeschalteten Rückhalteeinrichtungen. Es wurde daher von einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgesehen.

-        Grünordnung zum VB-Plan i.d.F. vom 01.06.2022

-        Faunistisches Gutachten zum VB-Plan i.d.F. vom 13.08.2020

-        Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Nettomarktes in Kreischa - Zufahrtssituation i.d.F. vom 30.05.2022

-        Schalltechnisches Gutachten zum VB-Plan i.d.F. vom 28.04.2021

-        Regenentwässerungskonzeption zum VB-Plan i.d.F. vom 05.05.2021

-        Baugrundvoruntersuchung zum VB-Plan i.d.F. vom 02.09.2016

-        Historische Recherche zum VB-Plan i.d.F. vom 10.01.2017

-        umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und der Beteiligung zum VB-Plan-Entwurf mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

LRA Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Stellungnahmen vom 20.09.2020 und 26.01.2021:

o        Reduzierung Verkaufsflächengröße

o        Prüfung Standortalternativen

o        Artenschutz

o        Niederschlagswasserentsorgung

o        Auswirkungen auf das Grundwasser

o        Inanspruchnahme von wertvollen Böden

o        Neuversiegelung

o        Prüfung Entsiegelungsmaßnahmen

o        Bodenschutz in Bauausführung

o        Altstandort

o        Schallimmissionsprognose, Lärmschutzmaßnahmen

o        archäologische Relevanz

o        Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

o        Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Landesdirektion Sachsen, Stellungnahmen vom 09.09.2016 und 14.12.2020:

o        Reduzierung Verkaufsflächengröße

o        Prüfung Standortalternativen

o        teilweise Lage im Extremhochwasserbereich gemäß Gefahrenhinweiskarte

Regionaler Planungsverband, Stellungnahmen vom 12.09.2016 und 01.12.2020:

o        Reduzierung Verkaufsflächengröße

o        Lage in Gebiet in dem Grundwasservorkommen durch Klimawandelfolgen erheblich beeinträchtigt werden können

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahmen vom 14.09.2016 und 06.01.2020:

o        Hinweise zu Geologie und natürlicher Radioaktivität

Bürgerstellungnahmen 14.09.2016, 29.09.2016 und 04.02.2021:

o        Anordnung Einfahrt und Marktgebäude

o        Schutz Nachbargrundstücke vor Lärm, Luftschadstoffen (Geruch und Staub) und Lichtemissionen

o        Außenbereichslage

o        Reduzierung Verkaufsflächengröße

o        Prüfung Standortalternativen

Da im Planverfahren zur 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreischa ebenfalls der Entwurfsstand erreicht ist, kann das Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 „Einkaufsmarkt Gombsen“ parallel geführt werden.

Der 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom

20.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

in der Gemeindeverwaltung Kreischa, Dresdner Straße 10, Zimmer 104 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag        von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Freitag         von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Homepage www.kreischa.de oder über https://buergerbeteiligung.sachsen.de bis einschließlich 24.03.2023 einzusehen.

Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Diese Anregungen können auch in dem o. g. Zeitraum per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: post@kreischa.de

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kreischa deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035206/2090 oder per E-Mail an post@kreischa.de möglich.

Kreischa, den 05.01.2023

gez. Frank Schöning                                                        (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Kreischa

SG Bauordnung/ Planung

Kristin Höntschel

035206/20915

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Gemeinde Kreischa

1.    Name und Anschrift

Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de
Internet: www.kreischa.de


2.    Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Kreischa
Dresdner Straße 10
01731 Kreischa
E-Mail: datenschutz@kreischa.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

3.    Homepage der Gemeinde

Automatische Datenerfassung
Die Nutzung des Dienstleistungsportals ist grundsätzlich ohne Bekanntgabe personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, also vor allem Daten, die mit dem Namen verbunden sind oder aus deren Zusammenhang sich hierzu ein Bezug unmittelbar herstellen lässt.

Beim Zugriff auf das Portal werden zum Zwecke der Sicherheitskontrolle folgende Daten gespeichert:

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  • übermittelte Eingabewerte (z.B.: Suchbegriffe)
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z.B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt) und der Namen der angeforderten Datei

Cookies
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4.    Verarbeitungstätigkeiten der Gemeindeverwaltung mit Bezug auf personenbezogene Daten

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der Gemeinde Kreischa unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) sowie unterschiedlicher fachspezifischer Gesetze für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Außerdem gibt es Fälle, in denen wir Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeiten.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von den jeweils fachlich zuständigen Ämtern und Sachgebieten innerhalb der Gemeindeverwaltung Kreischa.

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.

Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

5.    Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DSGVO dient der Gemeinde Kreischa als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen.

Unterliegt die Gemeinde Kreischa einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO.

In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unseren Einrichtungen verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen.

Außerdem kann die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich sein, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Gemeinde Kreischa  übertragen wurde. Diese Verarbeitungstätigkeiten erfolgen dann auf Grundlage Art. 6 I lit. e DSGVO.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen.

Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses der Gemeinde Kreischa oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

6.    Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.
Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

7.    Speicherdauer

Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

8.    Rechte der betroffenen Person

Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

a.    Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

b.    Recht auf Berichtigung:
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

c.    Recht auf Löschung:
Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

d.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

e.    Recht auf Widerspruch:
Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

f.    Recht auf Beschwerde:
Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Devrientstraße 5, 01067 Dresden.

9.    E-Mail-Sicherheit
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so wird Ihre E-Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen verwendet.

Wenn Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden wollen, so empfehlen wir dringend, diese zu verschlüsseln, um eine unbefugte Kenntnisnahme und Verfälschung auf dem Übertragungsweg zu verhindern.

10. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Die Gemeindeverwaltung Kreischa erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt.

Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

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