Betreff: Qualifizierter Bebauungsplan „Solarpark Sagar“ der Gemeinde Krauschwitz
Hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krauschwitz hat am 19.07.2022 in öffentlicher Sitzung die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Solarpark Sagar“ um 5 ha beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltinformation liegen in der Zeit
22.08.2022 – 30.09.2022
während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Krauschwitz i.d. O.L., Geschwister-Scholl-Straße 100, 02957 Krauschwitz, im Flur des Erdgeschosses, während der öffiziellen Sprechzeiten: Montag in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:30 Uhr, Dienstag von 09:00 – 11:30Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Dabei besteht für alle Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Zusätzlich können die Planunterlagen im o.g. Zeitraum im Internet eingesehen werden unter www.krauschwitz.de sowie www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit bekannt gemacht. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet einsehbar unter www.krauschwitz.de
Die Planung wird nach § 8 - § 10 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt mit einem 2-stufigen Beteiligungsverfahren und einem Umweltbericht nach §2a. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 25 ha befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Krauschwitz im Ortsteil Sagar und stellt eine landwirtschaftliche Fläche dar.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage einschließlich sämtlicher Nebenanlagen zur umweltgerechten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen innerhalb des Gemeindegebietes durch Festsetzung des Sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO.
Gemeindeverwaltung Krauschwitz
Bauwesen
Herr Hänchen
Tel.: 035771/52515