Bebauungsplan Gemeinde Krauschwitz Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplans "Ortsmitte West" der Gemeinde Krauschwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.05.2020 bis 12.06.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz“

hier:     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zum             Planentwurf

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Krauschwitz hat mittels Umlaufbeschluss am 25.03.2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung März 2020 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen.

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortszentrums der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz und wird wie folgt begrenzt:

-  Im Westen vom Uferbereich der Legnitzka;

-  im Norden vom Grundstück des bestehenden NETTO-Marktes nordwestlich der Kreuzung   der S 123 (Geschwister-Scholl-Straße) mit der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);

-  im Osten vom westlichen Rand der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);

-  im Süden vom Flurstück Gemarkung Krauschwitz, Flur 6 Flurstück145/44 (Imbiss) westseitig an der Görlitzer Straße gelegen.

Die folgenden Flurstücke werden vom Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz unmittelbar erfasst:

Gemarkung Krauschwitz, Flur 6, Flurstücke:

300/11, 300/12, 301/6, 301/10, 301/11 (tlw.), 301/13, 303/3 und 303/10 und umfasst damit ausschließlich den Teilbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte-West“, der nördlich der Geschwister-Scholl-Straße liegt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der Angabe nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans liegt mit seiner Begründung einschließlich der Anlagen in der Zeit vom 04.05.2020 bis zum 12.06.2020 im Flur des Haupteingangs im EG des Gemeindeamtes der Gemeinde Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100 in 02957 Krauschwitz i.d.O.L. während der Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus. Ergänzend werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung einschließlich Anlagen in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.sachsen.de Zentrales Landesportal Bauleitplanung) eingestellt.

Es werden gem. § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Krauschwitz i.d.O.L., 27.04.2020                                         

                                                                                            Der Bürgermeister      

                                                                                             Tristan Mühl.   

Für die Änderung des Bebauungsplans wird das Verfahren nach § 13a in Verbindung mit § 13 BauGB vorgeschlagen.

Als Inhalt der Änderung wird vorgeschlagen, die Zulässigkeitsregelung für das MI1-Gebiet wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen (unterstrichen):

Mischgebiete gemäß § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 bis 8 BauNVO dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

Zulässig sind: 

MI 1

1. Wohngebäude,

2. Geschäfts- und Bürogebäude,

3. Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- oder nicht zentrenrelevanten 

    Kernsortiment gemäß Krauschwitzer Sortimentenliste bis zu einer Gesamt -

    verkaufsfläche von 800m²

  4..Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des

       Beherbergungsgewerbes,

5. sonstige Gewerbebetriebe

6. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

2.Gartenbaubetriebe

3.Tankstellen

Nicht zulässig sind:

                           Vergnügungsstätten

MI 2

Weiter als Parkfläche

Kontaktperson

Gemeindeamt Krauschwitz

Bauwesen

Herr Hänchen

Tel.: 035771/52515

E-Mail: bauwesen@gemeinde-krauschwitz.de

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