Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz
Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Planentwurf
Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Krauschwitz hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.10. 2018 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung Juli 2018 zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen.
Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortszentrums der Gemeinde Krauschwitz in der Oberlausitz und wird wie folgt begrenzt:
- Im Westen vom Uferbereich der Legnitzka;
- im Norden vom Grundstück des bestehenden NETTO-Marktes nordwestlich der Kreuzung der S 123 (Geschwister-Scholl-Straße) mit der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);
- im Osten vom westlichen Rand der Bundesstraße B 115 (Görlitzer Straße);
- im Süden vom Flurstück Gemarkung Krauschwitz, Flur 6 Flurstück145/44 (Imbiss) westseitig an der Görlitzer Straße gelegen.
Die folgenden Flurstücke werden vom Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ortsmitte West“ der Gemeinde Krauschwitz unmittelbar erfasst:
Gemarkung Krauschwitz, Flur 6, Flurstücke:
143/10, 145/9, 145/10, 145/11, 145/12, 145/15, 145/17, 145/18, 145/19, 145/20, 145/21, 145/27, 145/39, 145/41, 145/44, 145/46, 145/48 (tlw.), 300/12, 301/6, 301/10, 301/11 (tlw.), 301/13, 303/3, 303/4, 303/5 und 303/10.
Der Bebauungsplan ist auf Maßnahmen der Innenentwicklung ausgerichtet und wird dementsprechend auf der Grundlage des § 13a BauGB aufgestellt. Er wird aufgrund des Vorliegens der entsprechenden Anwendungsvoraussetzungen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit seiner Begründung einschließlich der Anlagen in der Zeit vom 13.11.2018 bis zum 14.12.2018 im Beratungszimmer im DG des Gemeindeamtes der Gemeinde Krauschwitz, Geschwister-Scholl-Straße 100 in 02957 Krauschwitz i.d.O.L. während der Dienststunden für jedermann zur Einsicht aus. Ergänzend werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung einschließlich Anlagen in das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (www.sachsen.de Zentrales Landesportal Bauleitplanung) eingestellt.
Es werden gem. § 3 Abs.2 Satz 2 Halbsatz2 BauGB folgende Hinweise gegeben:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Krauschwitz i.d.O.L., 25.10.2018
Der Bürgermeister
Rüdiger Mönch.
Herr Hänchen
Sachbearbeiter Bauwesen
Geschwister-Scholl-Straße 100
02957 Krauschwitz i.d. O.L.