Bebauungsplan Stadt Kirchberg Öffentliche Auslegung

Bebauungsplanes Nr. 4 - "Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen", Stadt Kirchberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2019 bis 09.09.2019
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Stadt Kirchberg

Bürgermeisterin

Ö F F E N T L I C H E  B E K A N N T M A C H U N G

Öffentliche Auslegung

Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4

‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘, Stadt Kirchberg

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sollen die Voraussetzungen für eine Neuordnung des Fachmarktzentrums an der Schneeberger Straße geschaffen werden. Der Änderungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Maßgebend ist die Abgrenzung im Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500.

Der Stadtrat und die Bürgermeisterin der Stadt Kirchberg haben im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 25.06.2019 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ mit der zugehörigen Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 08.05.2019 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit paralleler Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden beschlossen.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ der Stadt Kirchberg, bestehend aus dem Rechtsplan (Planteil und Textteil) und der zugehörigen Begründung mit dem Umweltbericht, alles in der Fassung vom 08.05.2019, sowie die Gutachten und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 07. August 2019 bis einschließlich 09. September 2019

in der Stadtverwaltung Kirchberg, Servicebüro, Zimmer 3, Neumarkt 2 in 08107 Kirchberg

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

zur öffentlichen Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden an der o.g. Stelle zur Niederschrift gebracht werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Stadt unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kirchberg/startseite sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Umweltbericht wurden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter ermittelt, bewertet und Schlussfolgerungen für die Planung und den Vollzug dargelegt. Die Umweltprüfung hat bezüglich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 folgendes Ergebnis erbracht: Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes ergeben sich keine erheblichen Umweltauswirkungen. Es erfolgt die Neuordnung des Standortes, wobei sich der Grad der Versiegelung nicht verändert. Die zeichnerische Festsetzung der Rödelbachaue wird an die bestehende Situation angepasst. Im Gegenzug erfolgt die Übernahme der acht bestehenden Winter-Linden als zu erhaltene Gehölze und des Grünstreifens im westlichen Teil des Plangebietes. Weitere Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter treten nicht auf.

Es liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:

Belangträger                                                                                                         Schreiben vom

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • Hinweise zur natürlichen Radioaktivität / Radonschutz

  • Hinweise zu Geologie und Baugrund

                                                                                                                                         24.01.2019

Landesamt für Archäologie

  • Hinweis archäologischer Relevanzbereich gemäß § 2 SächsDSchG

                                                                                                                                         11.01.2019

Sächsisches Oberbergamt

  • Plangebiet liegt in einem Gebiet, in dem in der Vergangenheit bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden

                                                                                                                                         11.01.2019

Planungsverband Region Chemnitz

  • Hinweis auf relevanten Multifunktionsraum für Fledermäuse (in Karte 13 des Regionalplanentwurfes)

                                                                                                                                         04.02.2019

Landratsamt Zwickau

Untere Wasserbehörde

  • Beachtung Belange Grundwasserschutz, Begrenzung Flächenversiegelung

SG Bauaufsicht und Denkmalschutz

  • Hinweis auf Kulturdenkmal nach § 2 SächsDSchG Auerbacher Str. 21

Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

  • Kenntnisstand Altlastenproblematik bestätigt, Meldepflicht bei schädlichen Bodenveränderungen

                                                                                                                                         24.01.2019

                                                                                                                                         05.02.2019

Ev.-luth. Kirchenvorstand Kirchberg

  • Hinweis auf bis 1900 belegten ehemaligen Friedhof in Teilflächen des Plangebietes, pietätvoller Umgang mit Funden

                                                                                                                                        16.01.2019

Öffentlichkeit 1

  • Hinweis auf Immissionsschutzbelange (Einhaltung Anlieferzeiten, Nutzung Parkplatz nur durch Kunden zu Öffnungszeiten)

                                                                                                                                         15.01.2019

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. als Bestandteil der Begründung: Umweltbericht mit integriertem Artenschutz zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘ der Stadt Kirchberg, 2019

  2. Historische Recherche Einkaufszentrum Schneeberger Str. 1 08107 Kirchberg, 2017

  3. Orientierende Untersuchung des Untergrundes, Schneeberger Str. 1 08107 Kirchberg, 2017

  4. Orientierende Baugrunduntersuchung, Neubau eines Lebensmittelmarktes in 08107 Kirchberg, Schneeberger Str. 1, 2017

  5. Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ‚Gebiet der ehemaligen Möbelstoffwerke und angrenzender Flächen‘, 2019

Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange festgestellt:

Artenschutz: artenschutzrechtliche Kontrolle vor Abriss, Umbau oder Sanierung erforderlich (1)

Grünordnung: Erhalt und Anpflanzung von Gehölzen, extensive Grünflächenentwicklung am Rödelbach, wasserdurchlässige Stellplatzbefestigung (1)

Immissionsschutz: Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Plangebiet erforderlich (5)

Denkmalschutz / Archäologie:
bauliche Veränderungen am und in unmittelbarer Umgebung des Kulturdenkmals genehmigungsbedürftig, archäologischer Relevanzbereich, vor Bodeneingriffen Grabungen erforderlich, ehemaliger Friedhof (1)

Baugrund / Altlasten: aufgefüllte Böden und Altlastenverdachtsflächen vorhanden, Empfehlung umfänglicher geotechnischer Baubegleitung (1, 2, 3, 4)

Radonschutz: wahrscheinlich erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft, Schutzmaßnahmen erforderlich (1)

Kirchberg, den 15.07.2019

D. Obst

Bürgermeisterin

Kontaktperson

U. Barth                                                                                                                               

Sachbearbeiter Bauamt                                                                                                                              Stadtverwaltung Kirchberg                                                                                                             Neumarkt 2, 08107 Kirchberg                                                                                                         Telefon: (0 37 602) 83-175                                                                                                                       Telefax: (0 37 602) 83-271

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