Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplan "Quartiersentwicklung Museum der Westlausitz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.11.2022 bis 23.12.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 03.11.2021 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3229/2021 die Einleitung des Bebauungsplans „Quartiersentwicklung Museum der Westlausitz“ beschlossen.

Ziel der Stadt Kamenz ist es, die Flächen im unmittelbaren Umgriff des Museums der Westlausitz bauplanungsrechtlich für die Ausweisung einer Gemeinbedarfseinrichtung zu sichern. Bei den nördlich an das Museum der Westlausitz angrenzenden Flächen handelt es sich um bebaute, aber nicht mehr in Nutzung befindliche Grundstücke. Das Verfahren soll als Sicherungsmittel angewendet werden, um langfristig die Entwicklung des Quartiers „Museum der Westlausitz“ zu ermöglichen.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Kamenz:

36/2; 37/2; 40/1; 41; 42; 43; 44; 45; TF v. 79; TF v. 93

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Quartiersentwicklung Museum der Westlausitz“ mit der Begründung liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 21.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden

Montag bis Freitag                  9.00 – 12.00 Uhr

zusätzlich Dienstag               13:00 – 18:00 Uhr

und Donnerstag                    13:00 – 16:00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Geoportal der Stadt Kamenz (www.geoportal-kamenz.de) und im Bürgerbeteiligungsportal während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung und Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379 229

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  • Planzeichnung
  • Begründung

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