Bebauungsplan Stadt Kamenz Frühzeitige Beteiligung

621.41 - 8 Vorentwurf zum Bebauungsplan Kamenz-Cunnersdorf "Wohnbebauung Alte Dorfstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2022 bis 02.09.2022
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 09.02.2022 in seiner öffentlichen Beratung mit Beschluss Nr. SR/BV/3312/2022 die Einleitung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ beschlossen.

Ziel der Stadt Kamenz ist es, die Nachfrage nach Wohnraum in der ländlichen Region durch die Bereitstellung von Bauland zu bedienen. Die positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Kamenz führt im Zusammenhang mit den hohen Beschäftigtenzahlen und der hohen Einpendlerquote dazu, dass in Kamenz kontinuierlich Wohnbaugrundstücke insbesondere für Eigenheime nachgefragt werden.

Die Stadt Kamenz kann gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ausarbeitung der städtebaulichen Planungen durch einen städtebaulichen Vertrag auf den Vorhabenträger überleiten. Der für das Verfahren notwendige Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Regulierung der Kostentragung wurde im Februar 2022 durchgeführt. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzliche Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt.

Nachfolgend benannt die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Cunnersdorf:

TF aus 269/8

TF aus 122/3

TF aus 122/54

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Alte Dorfstraße“ mit der Begründung liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

im Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Sachgebiet Stadtplanung im Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                               9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung sowie unter www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat II

Stadtentwicklung u. Bauwesen

Annett Richter

Markt 1

01917 Kamenz

Tel: 03578-379-229

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