Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Revitalisierung ehemaliges Betriebsgelände Steinbruch Sparmann"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.08.2021 bis 10.09.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Kamenz „Revitalisierung ehemaliges Betriebsgelände Steinbruch Sparmann"

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Beratung am 17.3.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Kamenz "Revitalisierung ehemaliges Betriebsgelände Steinbruch Sparmann" gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,8 ha. Betroffen sind die Flurstücke 2328/13; 2328/35; 2328/36; 2332/1; 83/4 und Teile der Flurstücke 2328/14 und 83/3 der Gemarkungen Kamenz und Jesau.

Planungsziel ist die Nachnutzung der Brachflächen des ehemaligen Betriebsgeländes „Steinbruch Sparmann“ und Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer altengerechten Wohnanlage sowie für 3 Mehrfamilienhäuser.

Im Zuge des Verfahrens wurde ein Umweltbericht, einschließlich eines Artenschutzfachbetrags erstellt, der auf Basis der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Grünordnung die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die naturräumlichen Potentiale zu betrachten und die naturschutzfachliche Eingriffsregelung zu behandeln hatte. Es wurde dabei das Modell der “Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ zugrunde gelegt. In die Bearbeitung des Umweltberichtes sind die Hinweise der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingeflossen (Protokoll vom 14.12.20 Stadt Kamenz).

  • Im Ergebnis wird auf Grund der Umsetzung des Vorhabens angenommen, dass sich das Artenspektrum zwar im zur Bebauung vorgesehenen Bereich deutlich verändern wird. Für das gesamte Plangebiet wird das Artenspektrum vermutlich weitgehend konstant bleiben.
  • Unter der Voraussetzung, dass Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen realisiert werden, können die artenschutzspezifischen Auflagen des BNatSchG erfüllt werden.
  • Für die Umsetzung der artenschutzspezifischen Maßnahmen wird eine ökologische Begleitung empfohlen.
  • Die Konkretisierung der lagegebundenen Maßnahmen (Umsetzung Ameisennester,
  • Anlage Ersatzhabitatstruktur Zauneidechse, Hängung/Ausbringung Nist-, Fledermauskästen und Igelunterschlupf) erfolgt unter Beachtung des Baufortschritts im Rahmen der Baubegleitung. Die Maßnahmen sollten möglichst zeitnah (soweit möglich in 2021) umgesetzt werden.

Der Stadt Kamenz lagen für die fortgeschrittene Planung folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Stellungnahme Landratsamt Bautzen v. 12.2020, folgende Hinweise wurden im Zuge des Verfahrens bearbeitet
    • Freihaltung von Gewässern und Uferzonen nach § 61 BNatSchG
    • Inanspruchnahme von Teilen eines nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotops
    • Fehlende artenschutzfachliche Beurteilung des Vorhabens
    • Eingriffsbewertung nach 15 BNatSchG
    • Waldbestockung auf dem Flurstück 2328/35, Gem. Kamenz

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Kamenz "Revitalisierung ehemaliges Betriebsgelände Steinbruch Sparmann" in der Fassung vom Juli 2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) sowie dem Umweltbericht, einschließlich dem Artenschutzfachbeitrag, für die Dauer eines Monats und zwar

vom 9.8.2021 bis einschließlich 10.9.2021

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag                9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                        9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag                     9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen

sowie unter

www.geoportal-kamenz.de

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Michael Preuß

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail: michael.preuss@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-229

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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