Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohnbebauung Fissels Gasthof", Kamenz OT Cunnersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.04.2020 bis 27.05.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Mit Beschluss vom 11.12.2019 wurde durch den Stadtrat der Stadt Kamenz die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fissels Gasthof“ Kamenz OT Cunnersdorf beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da der Bedarf an Wohnbauflächen besteht und die Anfrage der Vorhabenträger (Eigentümer der Flächen) für diesen Bereich am Ortsrand des Ortsteils Cunnersdorf vorlag. In der Ortslage selbst, auf Flächen des Innenbereiches nach § 34 BauGB, kann der Bedarf nicht abgedeckt werden.  Planungsziel der Stadt Kamenz ist es daher, die südöstlich der Hausdorfer Straße, gegenüber dem Gasthof Fissel, befindlichen Flächen, für Wohnbebauung zu entwickeln. Vorgesehen ist die Einordnung von 2 Einfamilienhäusern. Dazu bedarf es einer städtebaulich ordnenden Planung einschließlich der Erschließung. Die geplante Wohnbebauung rundet die im Zusammenhang bebaute Ortslage ab.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt. Das Fachgutachten kommt zu der Einschätzung, dass durch die Festsetzungen des Bauleitverfahrens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten. Konfliktvermeidende Maßnahmen sind aus dem Grund nicht erforderlich.

Bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erforderlichen Maße berücksichtigt.

Folgende Maßnahmen werden festgesetzt:

  • Anpflanzen von Obst- und Wildobstbäumen, Stammumfang mind. 16 cm, entlang der Straße „Zum alten Bahnhof“
  • Dauerhafter Erhalt der vorhanden Baumstrukturen entlang der Hausdorfer Straße
  • Begrenzung der Bodenversiegelung für Stellplätze und Zufahrten
  • Rückhaltung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Fissels Gasthof“ Kamenz OT Cunnersdorf mit Begründung und Artenschutzfachbeitrag liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 24.04.2020 bis einschließlich 27.05.2020

im Eingangsbereich des Rathauses (Marktseite) der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, Erdgeschoss zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden. Auf Grund der durch Covid-19 bedingten erschwerten Zugänglichkeit des Rathauses bitten wir die interessierte Öffentlichkeit, das Kommen während der Dienststunden und damit verbundene Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme vorher unter der Telefonnummer 03578 379229 anzumelden. Durch den zuständigen Sachberater werden die Fragen im Eingangsbereich des Rathauses, mit dem notwendigen Schutzabstand, beantwortet.

Die Entwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de

sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Herr Michael Preuß

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail: michael.preuss@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-229

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