Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 2. Änderung zum Bebauungsplan „Macherstraße, Neschwitzer Straße, Straße der Einheit“ -Teilbereich Planstraße A

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.05.2018 bis 27.06.2018
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 21.09.2016 mit Beschluss Nr. SR/BV/2000/2016 beschlossen, ein 2. Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Macherstraße, Neschwitzer Straße, Straße der Einheit“ - Teilbereich Planstraße A durchzuführen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird nicht begründet. Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gegeben und es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung und Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

In diesem vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und zusammenfassender Erklärung nach § 10 a BauGB abgesehen.

In Abstimmung mit der unteren Immissionsschutzbehörde wurde bei der Planerstellung 2013 ein technisches Schallschutzgutachten für die Abschätzung der Immissionssituation zur Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt zur DIN 18005 erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in das Bauleitverfahren übernommen. An den 2013 getroffenen Festsetzungen wurden durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes keine Änderungen vorgenommen.

Zum Bauleitverfahren 2013 wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt. Die artenschutzrechtlichen Forderungen, die in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, werden in der 2. Änderung zum Bebauungsplan nicht geändert.

Festsetzungen zum Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sowie die festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft werden nicht geändert.

Durch die 2. Änderung zum Bebauungsplan „Macherstraße, Neschwitzer Straße, Straße der Einheit“ sind keine Verschlechterungen von Umweltauswirkungen zu erkennen.

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Macherstraße, Neschwitzer Straße, Straße der Einheit“ - Teilbereich Planstraße A mit Begründung wurde am 02.05.2018 vom Stadtrat gebilligt und für die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben. Er liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB

vom 28.05.2018 bis einschließlich 27.06.2018

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                         9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag      9.00 Uhr – 13.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Geoportal der Stadt Kamenz unter www.geoportal-kamenz.de sowie Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1007660

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Frau Grum

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail:ute.grum@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-212

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