Verfahren Stadt Kamenz Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Ergänzungssatzung Kamenz OT Zschornau mit den Teilen der Flurstücke 1134/2, 1129/4, 1125/3, 1129/5 und 1125/6

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.11.2017 bis 27.12.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich des Entwurfes zur Ergänzungssatzung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Ergänzungssatzung Kamenz OT Zschornau mit den Teilen der Flurstücke 1134/2, 1129/4, 1125/3, 1129/5 und 1125/6

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Kamenz OT Zschornau mit Teilen der Flurstücke 1134/2, 1129/4, 1125/3, 1129/5 und 11285/6“ zur Offenlage gebilligt.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen sind in der Zeit

vom 27.11.2017 bis einschließlich 27.12.2017

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz,  2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                    9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung innerhalb des genannten Zeitraumes im Geoportal der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de (Rubrik: Öffentlichkeitsbeteiligung – aktuelle Beteiligung)

Bei der Aufstellung Ergänzungssatzung werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erforderlichen Maße berücksichtigt. Hierzu wurde das Modell der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ zugrunde gelegt.

Folgende Maßnahmen werden festgesetzt:

  • Zukünftige gärtnerischen Gestaltung der bisher als Intensivgrünland genutzten Fläche
  • Entwicklung einer Streuobstwiese mit einer Gesamtgröße von ca. 300 m², die Maßnahme beinhaltet die Pflanzung von mindestens 8 standortgerechten, hochstämmigen und fruchttragenden Obstbäumen unter Verwendung robuster, regionaltypischer Obstsorten
  • Entwicklung und Pflege der Grundfläche als Extensivgrünland durch eine Mahd, die 2x jährlich erfolgt
  • Alternativ dazu: Pflanzung einer Hecke im Bereich der Grundstücksgrenzen zur Durchgrünung und zur Randgestaltung als ein ein- bis mehrreihiger Grünstreifen von insgesamt 300 m² Fläche aus heimischen, standortgerechten Sträuchern

Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Nachweise von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Es kommen zahlreiche „Kulturfolger“ vor, die ihre Lebensweise an die Ortsrandlage und menschliche Siedlungsstrukturen angepasst haben. Diese Arten sind zumeist ungefährdet. Die Veränderung von Lebensräumen wird von den anpassungsfähigen Arten weitgehend toleriert und sie finden im direkten Umkreis gleichartige Strukturen vor.

Im Rahmen der Ergänzungssatzung werden festgesetzt:

  • Grundstückseinfriedungen mit Nadelbaumhecken, Mauern und Sockeln sind unzulässig
  • Zäune müssen einen Mindestabstand zum Boden aufweisen, damit der Wechsel von Kleintieren aus Gärten in die angrenzenden Strukturen gewährleistet ist

Im Geltungsbereich der Satzung sind keine geschützten Biotope oder andere Schutzgebiete vorhanden.

Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Ute Grum

Markt 1

01917 Kamenz

ute.grum@stadt.kamenz.de

03578 379212

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