Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Sitzung am 08.11.2017 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Kamenz OT Zschornau mit Teilen der Flurstücke 1134/2, 1129/4, 1125/3, 1129/5 und 11285/6“ zur Offenlage gebilligt.
Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen sind in der Zeit
vom 27.11.2017 bis einschließlich 27.12.2017
im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden
Montag und Donnerstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zur Niederschrift gebracht werden.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung innerhalb des genannten Zeitraumes im Geoportal der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de (Rubrik: Öffentlichkeitsbeteiligung – aktuelle Beteiligung)
Bei der Aufstellung Ergänzungssatzung werden die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im erforderlichen Maße berücksichtigt. Hierzu wurde das Modell der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ zugrunde gelegt.
Folgende Maßnahmen werden festgesetzt:
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Nachweise von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten. Es kommen zahlreiche „Kulturfolger“ vor, die ihre Lebensweise an die Ortsrandlage und menschliche Siedlungsstrukturen angepasst haben. Diese Arten sind zumeist ungefährdet. Die Veränderung von Lebensräumen wird von den anpassungsfähigen Arten weitgehend toleriert und sie finden im direkten Umkreis gleichartige Strukturen vor.
Im Rahmen der Ergänzungssatzung werden festgesetzt:
Im Geltungsbereich der Satzung sind keine geschützten Biotope oder andere Schutzgebiete vorhanden.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Roland Dantz
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Kamenz
Ute Grum
Markt 1
01917 Kamenz
ute.grum@stadt.kamenz.de
03578 379212