Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Verwaltungszentrum Kamenz, nördlicher Teil“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.05.2017 bis 06.07.2017
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Symbolbild B-Plan

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs zum Bebauungsplan „Verwaltungszentrum Kamenz, nördlicher Teil“

Mit Beschluss vom 27.02.2002 (BV/0676/2002) wurde durch den Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Verwaltungszentrum II“ Kamenz beschlossen.

Ziel war die Revitalisierung der ehemaligen Militärbrache, Schaffung von Baurecht für kleinteilige Gewerbeansiedlungen und Sicherung des vorhandenen und in der Nutzung befindlichen Gebäudebestandes. Im Auftrag der damaligen KEG mbH wurden Abbruch- und Erschließungsarbeiten und eine Altlastensanierung durchgeführt. Die städtebauliche Zielstellung im Jahr 2004 war die Entwicklung einer gewerblich genutzten Fläche. Auf Grundlage des damaligen Entwurfsstandes wurde die verkehrstechnische Erschließung und die Medienerschließung realisiert.

Da kein kurzfristiger Bedarf an kleinteiligen Gewerbeflächen bestand, kam es zu einer Aussetzung des Verfahrens. Seitdem ruhte das Bebauungsplanverfahren, die Stadt hatte jedoch weiter an der Realisierung des Bebauungsplanentwurfes festgehalten.

Für die Sicherung der Fortführung der Bauleitplanung wurde im Oktober 2014 mit Beschluss vom 24.06.2014 (SR/BV/1611/2014) eine Veränderungssperre gemäß §§ 14,16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) für den Planungsbereich beschlossen, die im Oktober 2016 um 1 weiteres Jahr verlängert wurde. Grund für die Verlängerung war, dass bis zu diesem Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung über die städtbauliche Ausrichtung des Gebietes getroffen werden konnte.

Gleichzeitig wurde die Fortführung des begonnenen Bebauungsplanverfahrens unter Beachtung des Einzelhandelskonzeptes und unter Prüfung der umweltschutzrechtlichen Belange beschlossen, da mehrere Interessenten, darunter Einzelhandelsunternehmen, private Unternehmen aber auch Unternehmen mit Plänen zur Entwicklung eines Wohnungsstandortes damals ihr Interesse bekundeten.

Die Zielstellung ab 2014 für die wieder aufgenommene Planung besteht in der Schaffung einer Lösung, um die städtebaulichen Konflikte durch die unterschiedlichen Nutzungen zu lösen. Dabei ist eine sinnvolle Entwicklung der brachgefallenen ehem. militärisch genutzten Flächen zu untersuchen. Das Ziel besteht in der Ausweisung von gewerblich nutzbaren Flächen am nördlichen Rand der Stadt Kamenz und in der Verknüpfung zu den umliegenden Nutzungen. Weiterhin sind Erweiterungsflächen für die bereits vorhandenen Nutzungen zu sichern.

Vor Weiterbearbeitung des Rechtsplanes wurde eine gründliche Analyse des Plangebietes durchgeführt und die bereits in verschiedenen Plandokumenten dokumentierten Entwicklungs-, Nutzungs- und Gestaltungsabsichten für das Bearbeitungsgebiet zusammengestellt. Dazu wurden öffentliche Erörterung sowie mehrere Diskussionen im Stadtrat und in den Ausschüssen durchgeführt, um alle für die Beurteilung der städtebaulichen Entwicklung wesentlichen Belange in die planerische Abwägung zum Bebauungsplan und die notwendigen planungspolitischen Entscheidungen einfließen zu lassen. Im Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen werden mit dem vorliegenden Bebauungsplan folgende Planziele gesichert:

  • Sicherung und Erweiterungsmöglichkeit des Standortes der EWAG als zentraler Ort der Heizenergieversorgung in der Stadt Kamenz
  • Sicherung einer Erweiterungsmöglichkeit für das bestehende Hallenbad, so dass mittel- und langfristig das Nutzungskonzept des Bades auf Freiflächen ausgedehnt werden kann, die Spielwiesen, Planschbecken, Saunalandschaft und zusätzliche Parkflächen beinhalten können.
  • Sicherung des Einzelhandelsstandortes mit einer angemessenen Erweiterungsmöglichkeit.
  • Entwicklung von Gewerbeflächen für nicht wesentlich störendes Gewerbe (Festsetzung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln)

Zum Verfahren wurde ein Fachbeitrag Artenschutz durch das Büro Schulz UmweltPlanung aus Pirna erstellt. Wesentliche Bestandteile des Fachbeitrages sind: die Untersuchung der streng geschützten Tier- und Pflanzarten sowie der europäischen Vogelarten Die Erfassung der Arten erfolgte durch Geländebegehungen, Auswertung der MultiBase-Artdatenbank Sachsen und durch Literatur.

Ergebnis der Untersuchung ist, dass im Plangebiet keine streng geschützten Arten vorkommen. Vorhanden sind Habitatstrukturen die Reproduktionsstätten als möglich erscheinen lassen, nicht auszuschließen ist die Nutzung des Areals als Jagdhabitat. Daher werden artenschutzrechtliche Maßnahmen im Verfahren festgesetzt. Bei Umsetzung der Maßnahmen sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht zu erwarten. 

Weiter wurde zum Verfahren ein Schalltechnisches Gutachten durch die Ingenieurgesellschaft Akustik Bureau Dresden GmbH erarbeitet.  Gegenstand des Gutachtens war es, für die neu geplanten Gewerbeflächen eine Geräuschkontingentierung in Anlehnung an die DIN 45691 mit dem Ziel durchzuführen, die heranzuziehenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 der BIN 18005 für die umliegenden schützenswerten Bebauungen und Gebiete unter Berücksichtigung der Vorbelastung einzuhalten. Ermittelt wurden 7 Immissionspunkt in der unmittelbaren Umgebung, die durch die Planungsabsicht betroffen sind. Festgelegt wurden die höchstzulässigen, immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel für die ausgewiesenen Gewerbeflächen sowie für das Sondergebiet Handel. Im Ergebnis der Umsetzung der Festlegung werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach TA-Lärm an den 7 Immissionsorten eingehalten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung wurde am 10.05.2017 vom Stadtrat gebilligt und für die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Verwaltungszentrum Kamenz, nördlicher Teil“ mit Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 06.06.2017 bis einschließlich 05.07.2017

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag        9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Die Entwurfsunterlagen sind auf der Interntseite der Stadt Kamenz unter: http://176.28.51.194/kamenz/viewer.php?layerid=6,125,80,272&bbox=437149,5681694,438448,5682310 – abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Planentwurf
  • Begründung
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