Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Verwaltungszentrum Kamenz, nördlicher Teil"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.06.2018 bis 08.08.2018
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Planzeichnung

Mit Beschluss vom 27.02.2002 (BV/0676/2002) wurde durch den Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Verwaltungszentrum II“ Kamenz beschlossen.

Ziel war die Revitalisierung der ehemaligen Militärbrache, Schaffung von Baurecht für kleinteilige Gewerbeansiedlungen.

Nach der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes im Frühjahr/ Sommer 2017 und den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen bestehen Konfliktfelder, die es nunmehr zu lösen gilt.

Im Verlauf des Verfahrens der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vorgetragen, dass die planerische Zielstellung für die Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel nicht mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes 2013 vereinbar ist.

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat am 08.11.2017 den Beschluss (SR/BV/2228/2017) gefasst, die Fläche für den bestehenden EDEKA-Markt (Flurnummer 80/41) und dessen mögliche Erweiterung (Teilfläche Flurnummer 80/56) aus dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes auszugliedern, um für die restlichen Flächen sicheres Baurecht zu schaffen.

Das Verfahren für den verbleibenden Geltungsbereich wird im Regelverfahren weitergeführt, die Beteiligung vom Sommer 2017 zählt als frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB.

Die unterschiedlichen Zielstellungen wurden geprüft, mit anderen gesamtstädtischen Entwicklungszielen und Prioritäten abgeglichen, mit den Gremien der Stadt und der Öffentlichkeit sowie den bereits vorhandenen Nutzern des Gebietes diskutiert.

Das städtebauliche Konzept verfolgt nunmehr den Ansatz, den innerhalb des Plangebiets vorhandenen Nutzungen langfristige Standortgarantien mit Erweiterungsmöglichkeiten anzubieten. Weiter sollen Flächen für kleinteiliges Begleitgewerbe zur Großinvestition im Kamenzer Norden angeboten / vorgehalten werden. Die Nutzungsausweisungen sollen so abgestimmt werden, dass es zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung der umgebenden Nutzungen und Bebauungen kommt.

Der zusätzliche Bedarf an auch kleinteiligeren Gewerbeflächen in den nächsten Jahren wird im Zusammenhang mit der geplanten Großinvestition im Kamenzer Norden erwartet. Weiterhin soll eine Erweiterungsmöglichkeit für das bestehende Hallenbad geschaffen werden, so dass mittel- und langfristig das Nutzungskonzept des Bades auf die Freiflächen ausdehnbar ist.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurden schalltechnische Untersuchungen zu den einzelnen Planungsabschnitten durchgeführt. Gegenstand des Gutachtens war es, für die neu geplanten Gewerbeflächen eine Geräuschkontingentierung in Anlehnung an die DIN 45691 mit dem Ziel durchzuführen, die heranzuziehenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 der DIN 18005 für die umliegenden schützenswerten Bebauungen und Gebiete unter Berücksichtigung der Vorbelastung einzuhalten. Ermittelt wurden 7 Immissionspunkt in der unmittelbaren Umgebung, die durch die Planungsabsicht betroffen sind. Festgelegt wurden die höchstzulässigen, immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel für die ausgewiesenen Gewerbeflächen sowie für das Sondergebiet Handel. Im Ergebnis der Umsetzung der Festlegung werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach TA-Lärm an den 7 Immissionsorten eingehalten.

Zum Bauleitverfahren wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erstellt. Die flächendeckende Geländebegehung und Untersuchung des Gebietes auf potentielle Habitatstrukturen ergab, dass aufgrund der städtisch vorgeprägten und hochbelasteten Habitatstrukturen, wegen der Nutzungsintensität aber auch wegen des Fehlens von Gewässerlebensräumen und ausgeprägten Heckenstrukturen nicht mit dem Vorkommen besonders störungsempfindlicher Vogelarten oder Vogelarten des Offenlandes zu rechnen ist. Die im Plangebiet anzutreffenden Biotoptypen unterliegen keinem besonderen Schutz, streng geschützte Arten konnten nicht ermittelt werden. Als artenschutzrechtlich relevant werden im Gebiet vorhandene Altbäume und Höhlenbäume bewertet. In den drei unsanierten Gebäuden konnten gebäudebewohnende Fledermäuse oder Vögel zwar nicht festgestellt, aber auch nicht ausgeschlossen werden. Zum Schutz dieser Arten werden in den Bebauungsplan verschiedene Festsetzungen und Hinweise übernommen, die bei Eingriffen in bisher ungenutzte Flächen, bei Rodungsarbeiten, aber auch beim Abriss von nicht mehr genutzter Bausubstanz unbedingt zu beachten sind. Um die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Forderungen zu gewährleisten, werden diese als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls während der Auslegungszeiten eingesehen werden:

  • Stellungnahme des Landratsamtes vom 21.06.2017 zu Belangen des Wasserschutzes, des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Altlasten;
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.05.2017 mit Hinweisen zu geologischen und radiologischen Bedingungen am Standort;
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 14.06.2017 zu Belangen der archäologischen Denkmalpflege.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung wurde am 20.06.2018 vom Stadtrat gebilligt und für die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Verwaltungszentrum Kamenz, nördlicher Teil“ mit Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats,

                                   vom 09.07.2018 bis einschließlich 08.08.2018

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag  9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                          9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag       9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden. Zur Einsichtnahme liegen die für die schalltechnische Untersuchung verwendeten DIN – Vorschriften bereit.

Die Entwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kamenz unter: www.geoportal-kamenz.de sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1008183 – abrufbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Frau Grum

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail:ute.grum@stadt.kamenz.de

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