Bebauungsplan Stadt Kamenz Öffentliche Auslegung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfes 4. Änderung Gewerbegebiet "Alte Windmühle"- Teilbereich Östlich der Albin-Vogler-Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.04.2018 bis 15.05.2018
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Planzeichnung

Mit dem Stadtratsbeschluss SR/BV/2167/2017 vom 14.06.2017 wurde die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Alte Windmühle“ beschlossen.

Mit dieser Änderung soll die Erweiterung von zwei ansässigen Firmen im östlichen Teil des Gewerbegebietes ermöglicht werden.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Normalverfahren, da die Erweiterungsfläche außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches liegt.

Auf die Umweltprüfung sowie auf die zusammenfassende Erklärung wird mangels Vorliegen von erheblichen Umweltauswirkungen verzichtet, daher entfällt auch eine Überwachung der Umweltauswirkungen (siehe § 2 Abs. 4 BauGB ).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde von der Umweltprüfung absieht (siehe § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Belange des Umweltschutzes wurden im Bebauungsplanvorentwurf unter II. Festsetzungen zur Grünordnung berücksichtigt. Bestandteil der Begründung und Erläuterung ist die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Bei der Bilanzierung wurden für das Flurstück Nr. 2274/11 die Biotoptypen des Bestandes mit der Planung im Rahmen der 4. Änderung verglichen.

Für den restlichen Bereich wurde der bestehende B-Plan (Teilgebiet 2.Änderung) mit der 4.Änderung verglichen. Zu beachten ist für diesen Bereich, dass bereits vor der 4.Änderung des Bebauungsplanes (und der damit verbundenen Erhöhung der GRZ) die Möglichkeit entsprechend §19 BauNVO bestand, die im Gewerbegebiet festgesetzte GRZ von 0,55 zu überschreiten.

Die negative Bilanz ergibt sich wesentlich aus der Änderung der Bestandsfläche (Flurstück Nr. 2274/11) zu einem Gewerbegebiet. Das Defizit, das sich durch die geplante Bebauung ergibt, kann nicht vollständig innerhalb des B-Plangebietes kompensiert werden. Aktuell gibt es noch keine konkrete Kompensationsmaßnahme für das verbleibende Defizit. Vorrang haben hierfür Entsiegelungsmaßnahmen.

Als Alternative können auch Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer Extensivierung der Land- und Bodennutzung führen.

Bei der Stadt Kamenz wurde bezüglich externen Maßnahmen angefragt. Aktuell gibt es keine Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen für beispielsweise die Extensivierung von Grünland. Ein zu prüfender Vorschlag für eine andere externe Kompensationsmöglichkeit wäre die Pflanzung von 20 Stück Linden als Allee in Brauna. Dies würde eine Kompensation von ca. 6300 WE bedeuten. Damit könnten 50% des nach Sächsischem Modell berechneten Defizites ausgeglichen werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung wurde am 28.03.2018 vom Stadtrat gebilligt und für die Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes 4. Änderung Gewerbegebiet „Alte Windmühle“ mit Begründung liegen nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats,

vom 16.04.2018 bis einschließlich 15.05.2018

im Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauwesen, Rathaus der Stadt Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz, 2. OG zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Frist können von jedermann schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden oder während der Dienststunden

Montag und Donnerstag       9.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag                                9.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag             9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Niederschrift gebracht werden.

Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Kamenz während desselben Zeitraums unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/beteiligung/aktuelle-themen/1007268

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Roland Dantz, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Kamenz

Dezernat – Stadtentwicklung u. Soziales

Orts- und Regionalplanung

Frau Grum

Markt 1

01917 Kamenz

E-Mail:ute.grum@stadt.kamenz.de

Tel: 03578-379-212

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