Bebauungsplan Gemeinde Käbschütztal Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan "Wohnbaugebiet Krögis"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2022 bis 06.01.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Frühzeitige Auslegung und Behördenbeteiligung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ der Gemeinde Käbschütztal in seiner Planfassung vom 29.09.2022 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Käbschütztal hat den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Krögis“ am 15.11.2022 in öffentlicher Sitzung gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 198/1, 198/2, 199/1, 199/3, 200/2, 201/1, 202/2, 203/1, 203/2, 204, 205/1 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 210 der Gemarkung Krögis. Der Bebauungsplan soll die Zulässigkeit von Wohnnutzungen und Nutzungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales begründen und wird im Regelverfahren nach §§ 8-10 BauGB durchgeführt.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO mit ca. 24 Bauplätzen für Einfamilienwohnhäuser sowie ein Sondergebiet für die Ansiedlung von Einrichtungen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die Meißner Straße, die medientechnische Erschließung über die Meißner und Miltitzer Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 42.000 m². Teile des Plangebietes sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Käbschütztal als Wohnbaufläche dargestellt. Weitere Teilflächen im Geltungsbereich sind im laufenden Verfahren der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche und Sonderbaufläche vorgesehen.

Gemäß § 11 BauGB wird für diese Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag mit dem Erschließungsträger Reuschel Haus und Grund GmbH, 01665 Käbschütztal, Gewerbestraße 2, geschlossen. Der Erschließungsträger trägt die Kosten der Planung und Erschließung des Vorhabens. Mit der städtebaulichen Planung wird das Architekturbüro art+craft, 01665 Käbschütztal Käbschütz 7, beauftragt.

Der vom Gemeinderat Käbschütztal am 15.11.2022 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplans “Wohngebiet Krögis“, bestehend aus dem Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie städtebaulichem Entwurf, jeweils in der Fassung vom 29.09.2022, liegt in der Gemeindeverwaltung Käbschütztal, OT Krögis, Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal, Zimmer 5 in der Zeit

vom 28. November 2022 bis einschließlich 06. Januar 2023

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

In diesem Zeitraum besteht während der folgenden Dienstzeiten die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans „Wohngebiet Krögis“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Dienstzeiten:    Montag            8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

                        Dienstag          8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch         -

                        Donnerstag     8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag             8.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Krögis“ unberücksichtigt bleiben können.

Diese Bekanntmachung ist auch unter

https://www.gemeinde-kaebschuetztal.de/downloads/

und im Landesportal Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Krögis, 15.11.2022                                                                                          

Frank Müller

Bürgermeister

                                  

Kontaktperson

Frau Kühne, Bereich Liegenschaften

Telefon: 035244/48714

Herr Müller, Bürgermeister

Telefon: 035244/48716
 

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

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