Bebauungsplan Stadt Jöhstadt Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 6 - "Gewerbegebiet Zechensteig"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.01.2019 bis 22.02.2019
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung zu Bauleitplänen der Stadt Jöhstadt

 

 1.         Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Zechensteig“

Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04. Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Zechensteig“ aufzustellen. Das Planungsgebiet umfasst Flächen der Flurstücke 528/3 und 518/4 der Gemarkung Jöhstadt (siehe Lageplan)

2.         Frühzeitige Beteiligung

 Der Stadtrat der Stadt Jöhstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.12.2018 die frühzeitige Beteiligung, gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Zechensteig“ in der Zeit vom 21. Januar 2019 bis 22. Februar 2019 beschlossen.

Während dieser Frist wird  der Entwurf, die Begründung und der Umweltbericht im Bauamt der Stadtverwaltung Jöhstadt, Markt 185 in 09477 Jöhstadt während folgender Dienstzeiten ausgelegt.

Montag          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr   

Dienstag         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr    und     14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr   

Donnerstag    08.00 Uhr bis 12.00 Uhr    und     14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag            08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig erhalten vom 21.01.2019 bis zum 22.02.2019 die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum oben genannten Vorentwurf.

Kontaktperson

Stadt Jöhstadt, Bauverwaltung

Herr Schmidt-Brücken

Mart 185

09477 Jöhstadt

Telefon: +49 37343 80526

E-mail:   stadt@joehstadt.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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