Bebauungsplan Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in Jahnsdorf (Stand Januar 2018)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2018 bis 23.03.2018
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnsdorf / Erzgeb. hat am 19.12.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Feldstraße“ in Jahnsdorf gemäß §§ 2 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück-Nr. T.v. 274/27 und T.v. 274/29 der Gemarkung Jahnsdorf.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.

In der Sitzung am 29.01.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie Ihre Auswirkungen durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in der Fassung von Januar 2018 sowie des Vorentwurfes der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung von Januar 2018 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung unterrichtet, sie werden gleichzeitig aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.

Kontaktperson

Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Sachbereich Bau bei Frau Kamprad und Frau Tabbert gegeben. Außerdem können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung Vorentwurf
  • Vorentwurf
  • Bekanntmachung

Informationen

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