Ähnlich wie Open-Source-Software (siehe oben) existiert eine Vielzahl offener Standards die sich auf unterschiedlichste Bereiche beziehen. Generell dienen Standards dem Ziel, herstellerübergreifend Einheitlichkeit und Interoperabilität zwischen technischen Produkten zu schaffen (beispielsweise definieren die Standards CEE 7/3 und 7/4 den Aufbau von Steckern und Steckdosen in vielen Europäischen Ländern). In Rahmen dieses Dokumentes sind offene Standards mit Bezug zur Informationstechnologie relevant, also solche, die bspw. Datenformate, Protokolle oder Schnittstellen beschreiben. Der Zusatz „offen“ soll in diesem Zusammenhang proprietäre Standards ausschließen, die ihrerseits durchaus „offen“, also für jedermann zugänglich sein können, jedoch dem Einfluss bestimmter Interessengruppen oder Hersteller unterliegen. Zu Standards, die im Rahmen von E-Partizipationsprojekten relevant sind siehe auch Kapitel 0.
Hinweise für die Leistungsbeschreibung
• In einer Leistungsbeschreibung sollte soweit erforderlich die Unterstützung offener Standards gefordert und präzise definiert werden (siehe auch Kapitel 5.1.3 und 5.3.4).
Wie kann dies überprüft werden?
• Welche offenen Standards eine eingesetzte Software unterstützt, lässt sich i. Allg. über die Webseite des Herstellers bzw. des entsprechenden Projektes oder Benutzerhandbücher in Erfahrung bringen.- Beispiele siehe Kapitel 5.1.3 (Interoperabilität). Im Rahmen einer Ausschreibung sollten Informationen hierzu eingefordert werden.
Quellen
• Allgemeine Definition und Erklärung des Begriffes (Wikipedia)
In diesem Dokument sind mehrere Verweise auf Kapitel verloren gegangen siehe "Kapitel 0".