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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Referenzarchitektur für E-Partizipationssoftware

Inhaltsverzeichnis

  • Referenzarchitektur für E-Partizipationssoftware
    • 2 Einführung E-Partizipation
    • 3 Anforderungen an die Software: Basisfunktionen
      • 3.1 User Stories
      • 3.2 Arbeitsprozesse beachten
    • 4 Konkrete Anwendungsfelder: Szenario-spezifische Anforderungen
      • 4.1 Szenario 1: Rückmeldungen zu einem Text einholen
        • 4.1.1 User Stories
        • 4.1.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.1.3 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 4.2 Szenario 2: Rückmeldungen zu einer räumlichen Planung einholen
        • 4.2.1 User Stories
        • 4.2.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.2.3 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 4.3 Szenario 3: Ideen zu einem Thema sammeln
        • 4.3.1 User Stories
        • 4.3.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.3.3 Exkurs: Innovative Ansätze für die Anwendung der Funktionen
      • 4.4 Auswertung von Beteiligungsverfahren
    • 5 Technische Umsetzung
      • 5.1 Nicht-funktionale Anforderungen und Spezifikation
        • 5.1.1 Usability, Barrierefreiheit und Responsivität
        • 5.1.2 Mandantenfähigkeit
        • 5.1.3 Interoperabilität
        • 5.1.4 Operabilität
        • 5.1.5 Wartbarkeit, Erweiterbarkeit und Flexibilität
        • 5.1.6 Skalierbarkeit, Performanz und Verfügbarkeit
        • 5.1.7 Informationssicherheit und Datenschutz
        • 5.1.8 Open-Source-Basis
        • 5.1.9 Unterstützung offener Standards
        • 5.1.10 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 5.2 Strukturelle Merkmale und Rahmenbedingungen
      • 5.3 Referenzarchitektur für E-Partizipationslösungen
        • 5.3.1 Zielsetzungen einer Referenzarchitektur
        • 5.3.2 Entwicklungsansätze
        • 5.3.3 Aufbau der Referenzarchitektur für E-Partizipationslösungen
        • 5.3.4 Interoperabilität als Schlüsselanforderung
        • 5.3.5 Exemplarischer Aufbau
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5.1.1 Usability, Barrierefreiheit und Responsivität

Die Usability (auch Gebrauchstauglichkeit oder Benutzbarkeit) von Computeranwendungen jeder Art - und somit auch Webseiten oder Webanwendungen - ist als Anforderung von größter Bedeutung mittlerweile weitgehend anerkannt. Diese Anforderung bezieht sich auf die effektive Bedienbarkeit der Anwendung durch Endnutzer, unter Berücksichtigung zu erwartender Umstände der Benutzung (Einsatzkontext, fachliche Besonderheiten, fachliche Terminologie, wie auch mögliche körperliche Einschränkungen oder Restriktionen des verwendeten Endgerätes). Oft wird auch der Begriff der User Experienceim Zusammenhang mit Usability genannt, der über die reine Effektivität einer Anwendung hinaus geht und die subjektive Nutzererfahrung in den Vordergrund stellt, d.h. nicht nur Effektivität und Effizienz stehen im Vordergrund, sondern die empfundene Zufriedenheit der Nutzer mit der Anwendung.

Als anerkannte Referenz hinsichtlich der gebrauchstauglichen Gestaltung von Computeranwendungen gilt die ISO-Norm 9241. Sie definiert sieben zentrale Merkmale guter Gebrauchstauglichkeit:

Aufgabenangemessenheit: Die Anwendung ist für die Bearbeitung bestimmter Aufgaben geeignet

Selbstbeschreibungsfähigkeit: Die Anwendung lässt sich intuitiv verwenden ohne die Notwendigkeit Hilfefunktionen oder Dokumentation zu konsultieren

Lernförderlichkeit: Die Anwendung ist auf eine leichte und schnelle Erlernbarkeit hin ausgerichtet

Steuerbarkeit: Die Anwendung bietet Möglichkeiten zur Steuerung von Arbeitsschritten und Bearbeitungsprozessen, bspw. längere Vorgänge lassen sich abbrechen

Erwartungskonformität: Die Anwendung ist auf die Benutzung bestimmter Rollen, d.h. Berufsgruppen, ausgerichtet und respektiert deren spezifische Anforderungen und gängige Terminologie

Individualisierbarkeit: Die Anwendung ist darüber hinaus für bestimmte Benutzer oder Arbeitsprozesse anpassbar (z.B. die Unterstützung von Makros oder individuelle Anpassen der Oberfläche)

Fehlertoleranz: Mögliche Eingabefehler sind bei der Entwicklung antizipiert, deren Vermeidung wird angestrebt und die Folgen von Fehleingaben sind minimal).

Diese sieben Kriterien sind durchaus nicht frei von Überschneidungen und in der Praxis können Konflikte auftreten. Es muss also mitunter abgewogen werden, welche Anforderung im Einzelfall zu priorisieren ist.

Im Sinne einer guten Usability werden Barrierefreiheit und Responsivität als notwendig erachtet. Durch ein responsives Webdesign wird erreicht, dass eine Webseite bzw. Webanwendung auf typischen Endgeräten jeweils optimiert d.h. auf Displaygröße und format sowie Maus- bzw Toucheingabe optimal angepasst dargestellt wird. So können beispielsweise bestimmte Inhalte verkleinert oder ausgeblendet werden, wenn sie von einem mobilen Gerät mit geringer Displaygröße aufgerufen werden, wenn sie im mobilen Nutzungskontext nicht relevant oder sogar störend sind. Durch ein responsives Design wird dem Umstand Rechnung getragen, dass eine steigende Zahl von Benutzern Webseiten von mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablet-PCs aufruft.

Um auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Web-Inhalten zu geben, sollten Webseiten technisch so umgesetzt sein, dass sie für diese Zielgruppe gut zugänglich - also barrierefrei - sind. Dabei sollten Hör- und Sehstörungen, wie auch kognitive Störungen berücksichtigt werden. So ist u.a. auf eine kontrastreiche und gut strukturierte textuelle Darstellung zu achten. Für audiovisuelle Inhalte müssen Alternativen mit gleichwertigen Inhalten für Menschen mit Hör- oder Sehstörungen vorliegen. Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) stellt umfassende Kriterien der barrierefreien Gestaltung dar. Dabei liefert sie eine Priorisierung (I und II) der Kriterien. Sie ist für Behörden der Bundesverwaltung bindend. Auf Länderebene gelten eigene Richtlinien und Gesetze.

Zur Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit empfehlen sich generell Usability-Tests, die von Experten durchgeführt werden können. Unabhängig davon, ob Experten zu Rate gezogen werden, lassen sich grundsätzliche Merkmale guter Benutzbarkeit in Eigenregie erreichen. So sollten Inhalte (etwa Bürgerbefragungen) mithilfe von Vertretern der Zielgruppe überprüft und Feedback berücksichtigt werden. Sprache, Formulierungen und Umfang sollten auf die Zielgruppe angepasst werden, der Fokus auf das Wesentliche gerichtet sein.

Eine Webseite lässt sich recht einfach auf Responsivität hin überprüfen, z.B. durch Testen mit verschiedenen Endgeräten oder durch Skalieren des Browserfensters auf einem Desktop-PC. Dabei sollte nicht die Responsivität an sich, sondern die gebrauchstaugliche Darstellung für typische Gerätegrößen nach obigen Kriterien der Usability im Mittelpunkt stehen.

Barrierefreiheit lässt sich prinzipiell manuell durch Testen entsprechend BITV 2.0 überprüfen. Auch hier existieren kommerzielle Anbieter von Testverfahren wie auch Selbsttests, die in Eigenregie durchgeführt werden können.

Hinweise für die Leistungsbeschreibung

In einer Leistungsbeschreibung sollten Barrierefreiheit und Responsivität (oder gleichwertige Alternativen wie mobile Apps für gängige Mobil-Betriebssysteme oder mobile Webseiten) gefordert werden. Zudem sollte generell eine gute Usability gefordert werden.

Qualitätskriterien

Zur Bewertung einer Software oder eines Angebotes sollten Informationen zu den folgenden Merkmalen eingefordert werden:

Nachweise zur Einhaltung der BITV 2.0

Nachweise bzgl. der responsiven Gestaltung der Bedienoberfläche oder einer gleichwertigen Maßnahme zur optimierten Darstellung auf gängigen Plattformen

Nachweise bzgl. der gebrauchstauglichen Gestaltung der Bedienoberfläche, z.B. Dokumentation entsprechender Maßnahmen, Ergebnisse von Usability-Tests, Nutzerfeedback, andere qualitative oder quantitative Erkenntnisse zur Usability

Falls erforderlich Zertifikate zur Usability bzw. Barrierefreiheit

Quellen

ISO 9241 Teil 110 Grundsätze der Dialoggestaltung

BITV 2.0 Gesetzestext inkl. Kriterienkatalog

SAGA 4.0, Kapitel 4.5.3 und 8.6.1

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Deutscher Bundesjugendring

Barrierefreiheit: Störungen/Einschränkungen

Die genaueren Erläuterungen zu Barrierefreiheit übersehen unserer Meinung nach eine wichtige Nutzergruppe: Gerade für Menschen mit Einschränkungen bei Motorik oder generell bei der Nutzung von Eingabegeräten wie Maus und Tastatur sind hilfreiche Funktionen bei der Erstellung von Beteiligungsplattformen gut möglich (z.B. über Access Keys). Weiterhin ist der mehrfach verwendete Begriff einer „Störung“ etwas unglücklich gewählt, da er mehrfach belegt ist und daher sowohl als medizinischer Ausdruck wie auch umgangssprachlich wertend verstanden werden könnte. Für den Satz „Dabei sollten Hör- und Sehstörungen, wie auch kognitive Störungen berücksichtigt werden.“ würden wir daher gerne eine umfassendere Formulierung anregen, bspw. »Dabei sollen Einschränkungen in der Seh, Hör-, Bewegungs- und kognitiven Verarbeitungsfähigkeit berücksichtigt werden.«

Saga 4.0 vs Saga 5.0

Mir ist aufgefallen, dass im Dokument stellenweise auf SAGA 4.0 und stellenweise auf SAGA 5.0 verwiesen wird. Hat dies einen besonderen Grund? Saga 5.0 ist vorhanden: http://www.cio.bund.de/Web/DE/Architekturen-und-Standards/SAGA/saga_node.html

9241-110 und Usability

Hallo zusammen, der Vollständigkeit halber mal der entsprechende Absatz aus der Norm: "Die Grundsätze der Dialoggestaltung, wie sie in di esem Teil von ISO 9241 vorgestellt werden, stellen eine Herangehensweise dar, um die wichtigsten Gesichts punkte der Gebrauchstauglichkeit bei der Gestaltung interaktiver Systeme zu identifizieren. Dieser Teil v on ISO 9241 schließt nicht aus, dass es unterschiedliche Herangehensweisen beim Identifizieren der wichti gsten Gesichtspunkte geben kann, was wiederum zu unterschiedlichen Zusammenstellungen von Grundsätzen führt. Mit den Grundsätzen der Dialoggestaltung und den zugehörigen Empfehlungen in ISO 9241-110 ist nicht beabsichtigt, sie als eine Zusammenstellung verbindlicher Leitlinien zu betrachten, di e unmittelbar Gestaltungslösungen festlegen" (S.7 ,Hervorhebung durch mich). Vermutlich rührt hierher das Missverständnis. Ich würde statt dieser Punkte aber eher auf Methoden-Sammlungen hinweisen, wie bspw. usability.gov. oder die unten schon genannte Din Spec. Beste Grüße Tinka

Usability, User Experience und User-Centered Design

Ich stimme dem Kommentar des "Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib)" im Kern zu: Die Inhalte der referenzierten ISO-Norm 9241 wurden falsch bzw. unpassend wiedergegeben. Der obige Text vermittelt ein etwas unpräzises Verständnis der Begriffe "Usability" und "User Experience". Die ISO-Norm 9241-11 definiert Usability als "extent to which a system, product or service can be used by specified users to achieve specified goals with effectiveness, efficiency and satisfaction in a specified context of use". Somit sind Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit die drei Eigenschaften, die die Usability eines Systems beschreiben. Wie diese Eigenschaften gemessen bzw. bewertet werden sollen geht daraus aber nicht hervor. Hierfür zeigt die ISO-Norm 25022 mögliche Ansätze auf, etwa "tasks completed" (Effektivität), "task time" (Effizienz) oder "satisfaction with features" (Zufriedenheit). Die genaue Auswahl der Messkriterien hängt dabei immer vom jeweiligen System, dem speziellen Anwendungsfall und, wie vom ifib erwähnt, der „inhaltlichen Konkretisierung“ ab. Die User Experience lässt sich laut ISO-Norm 9241-210 in drei Teile unterscheiden: (1) vor, (2) während und (3) nach der Benutzung eines Systems. Der zweite Teil (während der Benutzung) entspricht dabei genau der zuvor definierten Usability – also eben der Effektivität, Effizienz und der Zufriedenheit. Darüber hinaus umfasst der Begriff "User Experience" noch folgende, teilweise nur schwer zu messenden Aspekte: Emotionen, Wahrnehmungen, Vorlieben, körperliche und geistige Fähigkeiten, körperliche und geistige Reaktionen, Überzeugungen oder Verhaltensweisen. Es mag daher ratsam sein, sich stattdessen auf den klarer definierten Begriff der Usability zu konzentrieren. Bei den im obigen Text aufgeführten "sieben zentralen Merkmale guter Gebrauchstauglichkeit" handelt es sich um die "Grundsätze der Dialoggestaltung" aus der ISO-Norm 9241-110. Zweifelsfrei tragen sie zu einer guten Usability (und damit zu einer guten User Experience) bei. Aufgrund der vorher genannten Punkte eignen sie sich allein aber nicht zur objektiven Bewertung der Usability eines Systems. Um die Aspekte "Barrierefreiheit und Responsivität" und "Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit" angemessen zu berücksichtigen, empfiehlt sich der Einsatz des User-Centered Designs. Dieser iterative, vier-schrittige Prozess wird ebenfalls in der ISO-Norm 9241-210 beschrieben. „Tinka“ hat darauf bereits hingewiesen. Für eine Diskussion und weiterführende Informationen stehe ich gerne zur Verfügung. Dr. Morin Ostkamp Software Engineer Products and Solutions Customer Success con terra – Gesellschaft für Angewandte Informationstechnologie mbH Martin-Luther-King-Weg 24 48155 Münster Telefon +49 89 207 005 2388 m.ostkamp@conterra.de www.conterra.de Geschäftsführung: Karl Wiesmann, Uwe König HRB 4149, Amtsgericht Münster Ust. IDNr. DE 162264061

Tinka

Hallo zusammen, ich würde da Themen User Experience und Menschenzentrierung noch einmal gesondert aufgreifen (ISO 9241 Teil 210). Eventuell bietet sich auch die DIN SPEC 91328:2016-02.

Institut für Informationsmanagament Bremen (ifib)

Barrierefreiheit ist nicht "Sollte", sondern "Muss" - Dazu gibt es einen Leitfaden

Der Satz: "Um auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Web-Inhalten zu geben, sollten Webseiten technisch so umgesetzt sein, dass sie für diese Zielgruppe gut zugänglich - also barrierefrei - sind." erweckt den Anschein, als könne eine Verwaltung das so machen oder auch nicht. Das ist FALSCH. Hier ist die gesetzliche Grundlage zu nennen:Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 11 Verständlichkeit und Leichte SpracheTräger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die in Satz 1 genannten Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden. Dies hat der Bund für die Bundesbeörden mit der zitierten BITV getan. Dortb it es unterscedliche Prioritäen, von denen eiiten"tzu efüllensind" (Muss) und andere berücksictigt werden "sollen". Für Sachsen ist die Rechts 7 E-Government-Gesetz:§ 7 Barrierefreiheit Die staatlichen Behörden und die Träger der Selbstverwaltung gestalten die elektronische Kommunikation und elektronische Dokumente schrittweise so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt und barrierefrei nach § 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Integrationsgesetz – https://www.revosax.sachsen.de/Text.link?stid=744&jabs=p3) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 196, 197), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 167, 176) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, genutzt werden können.Wenn es um den IT Planungsrat geht, müssten die unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen zumindeest erwähnt werden. Ausserdem ergibt sich aus der UN-Behindertenrechts-Konvention eine Verpflichtung zur Inklusion. Diese Normen sagen allerdijgs alle nicht, wie man denn bei der Gestaltung den unterschiedlichehn Arten von Behinderungen Rechnung tragen kann. Dazu haben das Institut für für Informationsmanagement Bremen (ifib) und die Stiftung Digitale Chancen vor einigen Jahren für das BMAS einen Leitfaden erarbeitet, der immer noch aktuell ist und hier heruntergeladen werden kann: https://www.digitale-chancen.de/transfer/downloads/md1005.pdf

Institut für Informationsmanagament Bremen (ifib)

Usability ISO Norm Referenz falsch und unpassend

Die Aussage "Als anerkannte Referenz hinsichtlich der gebrauchstauglichen Gestaltung von Computeranwendungen gilt die ISO-Norm 9241. Sie definiert sieben zentrale Merkmale guter Gebrauchstauglichkeit: " ist so wörtlich genommen FALSCH. Die ISO Norm 9241 besteht aus 40 Teilen, die Hardware, Software u.a.m. betreffen. Der Asekt der Gebrauchstauglichkeit wird in Teil 11 behandelt, 9241-11 enthält Leitsätze, die genannten Kriterien stehen in 9241 Teil 110. Dieser heißt "Grundstze der Dialoggestaltung" und bezieht sch auch nur darauf. Man kann aus den genannten Kriterien erkennen, dass sie weder geeignet sind, die Usabiity oder noch gar die Gebractstauglichkeit einer Online-Beteliigungsplattform durch gelegentliche Nutzer bewerten zu können. Diese Kriterien wurden für Software entwickelt, die Arbeitsprozesse unterstützen soll. Daher das Kriterium Aufgabenangemessenheit. Was ist Aufgabenangemessenheit bei einer Online-Partizipation? Wer hat da welche „Aufgabe“ ? Auch die anderen Kriterien passen nicht wirklich. Und in einer guten Referenzarchitektur werden diese allgemeinen Kriterien in der Regel auf die jeweiligen Aufgaben bzw., Verfahren inhaltlich konkretisiert. Das fehlt hier völlig. Dann hätte man die Unangemessenheit dieser Kriterien hier auch feststelen können.

ISO Norm durchaus geeigneter Einstieg

Ich denke, die ISO-Norm ist durchaus ein guter Einstieg. Es sollte allerdings erwähnt werden, dass es sich hierbei um eine auszubauende Basis für die Enwicklung/Bewertung der einzelnen Dialogprozesse bei einer Online-Partizipation handelt.So verstehe ich den Abschnitt auch - es geht um eine Hilfestellung bei der Sicherung guter Usability. Wichtiger wären wohl die Grundsätze menschenzentrierter Gestaltung. Auch das Konzept User Experience wird kurz erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt. Hier sollte weiter vertieft werden.

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  • Hintergrund zur Beteiligung
  • Design Thinking-Workshop
  • Entwurf Referenzarchitektur (Download *.pdf 1.8 MB)
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