Startseite der Beteiligung
Dialog IT-Planungsrat | Open Government Moderne Verwaltung

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Referenzarchitektur für E-Partizipationssoftware

Inhaltsverzeichnis

  • Referenzarchitektur für E-Partizipationssoftware
    • 2 Einführung E-Partizipation
    • 3 Anforderungen an die Software: Basisfunktionen
      • 3.1 User Stories
      • 3.2 Arbeitsprozesse beachten
    • 4 Konkrete Anwendungsfelder: Szenario-spezifische Anforderungen
      • 4.1 Szenario 1: Rückmeldungen zu einem Text einholen
        • 4.1.1 User Stories
        • 4.1.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.1.3 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 4.2 Szenario 2: Rückmeldungen zu einer räumlichen Planung einholen
        • 4.2.1 User Stories
        • 4.2.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.2.3 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 4.3 Szenario 3: Ideen zu einem Thema sammeln
        • 4.3.1 User Stories
        • 4.3.2 Notwendige und wünschenswerte Anforderungen
        • 4.3.3 Exkurs: Innovative Ansätze für die Anwendung der Funktionen
      • 4.4 Auswertung von Beteiligungsverfahren
    • 5 Technische Umsetzung
      • 5.1 Nicht-funktionale Anforderungen und Spezifikation
        • 5.1.1 Usability, Barrierefreiheit und Responsivität
        • 5.1.2 Mandantenfähigkeit
        • 5.1.3 Interoperabilität
        • 5.1.4 Operabilität
        • 5.1.5 Wartbarkeit, Erweiterbarkeit und Flexibilität
        • 5.1.6 Skalierbarkeit, Performanz und Verfügbarkeit
        • 5.1.7 Informationssicherheit und Datenschutz
        • 5.1.8 Open-Source-Basis
        • 5.1.9 Unterstützung offener Standards
        • 5.1.10 Exkurs: Innovative Ansätze für E-Partizipation
      • 5.2 Strukturelle Merkmale und Rahmenbedingungen
      • 5.3 Referenzarchitektur für E-Partizipationslösungen
        • 5.3.1 Zielsetzungen einer Referenzarchitektur
        • 5.3.2 Entwicklungsansätze
        • 5.3.3 Aufbau der Referenzarchitektur für E-Partizipationslösungen
        • 5.3.4 Interoperabilität als Schlüsselanforderung
        • 5.3.5 Exemplarischer Aufbau
28 von 43

5.1.2 Mandantenfähigkeit

Mandantenfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Software, ohne Anpassungen mehrere Mandanten in einer Instanz zu bedienen. Der Begriff Mandant ist dabei im Sinne eines Kunden bzw. Auftraggebers zu verstehen. Ein mandantenfähiges System bietet also für jeden Mandanten einen abgeschlossenen Bereich, individuelle Konfiguration und getrennte Datenhaltung. Einblick in die Daten eines anderen Mandanten oder die Manipulation derselben sollten ausgeschlossen sein. Die Mandantenfähigkeit eines Systems reduziert den Aufwand für Wartung und Betrieb erheblich, da nur eine Instanz der Software gepflegt werden muss statt einer für jeden Mandanten. Gleiches gilt für den Ressourcenverbrauch.

Eine wirtschaftliche Lösung auf Basis einer Neuentwicklung ist in der Regel nur zu erreichen, wenn eine größere Zahl von Mandanten das System nutzt und die Kosten für Entwicklung, Betrieb und Pflege gemeinsam trägt (siehe oben). Somit trägt diese Eigenschaft auch zur Wirtschaftlichkeit bei.

Hinweise für die Leistungsbeschreibung

Sofern eine größere oder veränderliche Zahl von Mandanten im Rahmen eines E-Partizipationsvorhabens bedient werden soll, ist die Mandantenfähigkeit der Plattform in der Leistungsbeschreibung zu fordern. In einer Leistungsbeschreibung sollte nach Möglichkeit ein grober Rahmen bzgl. der Zahl der zu erwartenden Mandanten angegeben werden.

Qualitätskriterien

Zur Bewertung einer Software oder eines Angebotes sollten Informationen zu den folgenden Merkmalen eingefordert werden:

Wie wird die Mandantenfähigkeit erreicht? Bspw. auf Quellcodeebene (wünschenswert) oder durch Virtualisierung (keine „echte“ Mandantenfähigkeit).

Welche Systemressourcen sind für jeden weiteren Mandanten erforderlich?

Wie sind einzelne Mandanten voneinander separiert? Wie ist das System gegen Übergriffe gesichert?

Quellen

Allgemeine Definition und Erklärung des Begriffes (Wikipedia)

28 von 43

1 Beitrag

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Mandatenfähigkeit

"Wie wird die Mandantenfähigkeit erreicht? Bspw. auf Quellcodeebene (wünschenswert) oder durch Virtualisierung (keine „echte“ Mandantenfähigkeit)." Was heißt dieses Kriterium? Eine Fachliche Anforderung nach Mandatenfähigkeit aufgrund einer technische Realisierung zu bewerten erschließt sich mir nicht. Was ist "Quellcodeebene" oder "Virtualisierung"? Meint "Virtualisierung" X seperate Instanzen einer Software die auf die selbe Datenhaltung zugreifen und "Quellcodeebene" eine echte Nutzerverwaltung innerhalb einer Instanz?

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
  • Hintergrund zur Beteiligung
  • Design Thinking-Workshop
  • Entwurf Referenzarchitektur (Download *.pdf 1.8 MB)
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.