Mandantenfähigkeit beschreibt die Fähigkeit einer Software, ohne Anpassungen mehrere Mandanten in einer Instanz zu bedienen. Der Begriff Mandant ist dabei im Sinne eines Kunden bzw. Auftraggebers zu verstehen. Ein mandantenfähiges System bietet also für jeden Mandanten einen abgeschlossenen Bereich, individuelle Konfiguration und getrennte Datenhaltung. Einblick in die Daten eines anderen Mandanten oder die Manipulation derselben sollten ausgeschlossen sein. Die Mandantenfähigkeit eines Systems reduziert den Aufwand für Wartung und Betrieb erheblich, da nur eine Instanz der Software gepflegt werden muss – statt einer für jeden Mandanten. Gleiches gilt für den Ressourcenverbrauch.
Eine wirtschaftliche Lösung auf Basis einer Neuentwicklung ist in der Regel nur zu erreichen, wenn eine größere Zahl von Mandanten das System nutzt und die Kosten für Entwicklung, Betrieb und Pflege gemeinsam trägt (siehe oben). Somit trägt diese Eigenschaft auch zur Wirtschaftlichkeit bei.
Hinweise für die Leistungsbeschreibung
• Sofern eine größere oder veränderliche Zahl von Mandanten im Rahmen eines E-Partizipationsvorhabens bedient werden soll, ist die Mandantenfähigkeit der Plattform in der Leistungsbeschreibung zu fordern. In einer Leistungsbeschreibung sollte nach Möglichkeit ein grober Rahmen bzgl. der Zahl der zu erwartenden Mandanten angegeben werden.
Qualitätskriterien
Zur Bewertung einer Software oder eines Angebotes sollten Informationen zu den folgenden Merkmalen eingefordert werden:
• Wie wird die Mandantenfähigkeit erreicht? Bspw. auf Quellcodeebene (wünschenswert) oder durch Virtualisierung (keine „echte“ Mandantenfähigkeit).
• Welche Systemressourcen sind für jeden weiteren Mandanten erforderlich?
• Wie sind einzelne Mandanten voneinander separiert? Wie ist das System gegen Übergriffe gesichert?
Quellen
• Allgemeine Definition und Erklärung des Begriffes (Wikipedia)
"Wie wird die Mandantenfähigkeit erreicht? Bspw. auf Quellcodeebene (wünschenswert) oder durch Virtualisierung (keine „echte“ Mandantenfähigkeit)." Was heißt dieses Kriterium? Eine Fachliche Anforderung nach Mandatenfähigkeit aufgrund einer technische Realisierung zu bewerten erschließt sich mir nicht. Was ist "Quellcodeebene" oder "Virtualisierung"? Meint "Virtualisierung" X seperate Instanzen einer Software die auf die selbe Datenhaltung zugreifen und "Quellcodeebene" eine echte Nutzerverwaltung innerhalb einer Instanz?