Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Ferienhäuser KRABAT-Mühle

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.04.2022 bis 20.05.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. S6„Ferienhäuser KRABAT- Mühle“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie zur parallelen Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 29.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. S6 „Ferienhäuser KRABAT-Mühle“ in der Fassung vom Januar 2022, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt

vom 21.04. bis einschließlich 20.05.2022

im Erdgeschoss des Alten Rathauses Hoyerswerda, Markt 1 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel hierzu ist der Planentwurf unter https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/

sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Der Planentwurf enthält im Teil der Begründung einen Umweltbericht. Der Umweltbericht enthält grundsätzliche Aussagen zu Auswirkungen auf vorhandene Schutzgebiete, Tiere und Pflanzen, den vorhandenen Wald, Bodenarten, Klima und Lufthygiene, Orts- und Landschaftsbild. Weiterhin ist die Prüfung von Alternativstandorten enthalten.

Zur Bewertung der naturräumlichen Ausstattung des Gebietes wurde ein Artenschutzfachbeitrag gefertigt. Dieser enthält Angaben zu im Gebiet vorkommenden wertgebenden streng geschützten Brutvögeln, Säugetieren einschließlich Fledermäusen Amphibien und Reptilien sowie Schmetterlingen, Libellen und weiteren Insekten. Der Artenschutzfachbeitrag vom 10.08.2021 liegt ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.

In den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurde insbesondere auf die Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ sowie im vorhandenen Wald hingewiesen. Diese Belange werden im Umweltbericht besonders gewürdigt.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau                         

Kontaktperson

Heike Krupka, SB Stadtplanung

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Fachgutachten

Informationen

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