Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda zum Bebauungsplan Nr. BM4
„Neue Straße“
hier: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 25.05.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. BM4 „Neue Straße“ in der Fassung vom März 2021, einschließlich der Begründung liegt
vom 24.06. bis einschließlich 23.07.2021
im Lichthof, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1 beim Fachdienst Stadtplanung des Fachbereiches Bau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Parallel finden Sie den Planentwurf auf https://www.hoyerswerda.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen.
Das Planverfahren wird auf Grundlage § 13a Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung von Flächen innerhalb des bebauten Ortsteiles Bröthen-Michalken.
Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a, die Angaben welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a und § 10a BauGB wird verzichtet.
Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Dietmar Wolf
Fachbereichsleiter Bau
Heike Krupka