Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Gartenstraße OT Zeißig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.01.2021 bis 26.02.2021
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Hoyerswerda zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z1

„Gartenstraße“ auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes

hier: öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. Z1 „Gartenstraße“ in der Fassung vom Juli 2020, einschließlich der Begründung ist

vom 28.01. bis einschließlich 26.02.2021

unter http://www.hoyerswerda/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bundesweit verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ist die physische Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 03571/ 456510 oder 45 6516 im Alten Rathaus, Markt 1 in Hoyerswerda möglich.

Bezüglich der COVID-19 Maßnahmen weisen wir Sie auf die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften (Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Abstandregeln zu anderen Personen) beim Betreten der Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Hoyerswerda hin.

Das Planverfahren wird auf Grundlage § 13a Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Es handelt sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung von Flächen innerhalb des Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes.

Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a, die Angaben welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a und § 10a BauGB wird verzichtet.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden. Die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hoyerswerda wird aufgrund § 4 Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 (BGBl. I S.1041) ausgeschlossen. Ihre Stellungnahmen zum Planentwurf können Sie an folgende E-Mail senden: Heike.Krupka@hoyerswerda-stadt.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau

Kontaktperson

Heike Krupka, Tel.: 03571/ 456510

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Gegenstände

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  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

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