Außenbereichssatzung Stadt Hoyerswerda Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2019 bis 06.12.2019
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Planzeichnung

 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Stadt Hoyerswerda

zur öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung „Mühlenweg Schwarzkollm“

Der vom Stadtrat der Stadt Hoyerswerda in seiner Sitzung am 24.09.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Außenbereichssatzung „Mühlenweg Schwarzkollm“ in der Fassung vom

27.06. 2019, einschließlich der Begründung liegt

vom 07.11. bis einschließlich 06.12.2019  

im Lichthof, Altes Rathaus Hoyerswerda, Markt 1 beim Fachdienst Stadtplanung des Fachbereiches Bau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Parallel hierzu ist der Planentwurf auf der Homepage der Stadt Hoyerswerda http://www.hoyerswerda/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar.

Das Planverfahren wird auf Grundlage § 13 Baugesetzbuch (BauGB) geführt. Auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a, die Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 6a und § 10a BauGB wird verzichtet.

Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von Jedermann zu den Inhalten des Planentwurfes Stellung genommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß, nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Dietmar Wolf                                                                                                   

Fachbereichsleiter Bau                                                                                               

Kontaktperson

Heike Krupka

Stadtplanung Hoyerswerda

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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