Bebauungsplan Stadt Hoyerswerda Aufstellungsbeschluss

1. Änderung des Bebauungsplans "Am Busplatz", Ortsteil Knappenrode

  • Status Beendet
  • Zeitraum 25.05.2018 bis 25.06.2018
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Planzeichnung

Im Zuge der bisherigen Verfahrensführung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße“ hat sich gezeigt, dass mit der aktuell geplanten Wohnbaufläche die Bestimmung des § 25 Abs. 3 Sächsisches Waldgesetz (30 m Abstand zwischen Wohngebäuden und Waldrand erforderlich) nur eingehalten werden können, wenn ca. 3.000 m² Wald entfernt werden. Diese Waldfläche muss ersetzt werden. Das könnte nach einer Brachensanierung (Entfernen der alten Betonfläche des ehemaligen Busparkplatzes am Lohsaer Weg) im Bebauungsplangebiet „Am Busplatz“ geschehen. Dazu soll die Satzung des Bebauungsplans „Am Busplatz“ im Änderungsbereich (siehe Anlage 1) geändert werden. Dabei soll die bisherige Festsetzung Wohnbaufläche in die Festsetzung Waldfläche geändert werden.

Es handelt sich um eine Randlage mit räumlichem Bezug zu den bestehenden Siedlungsstrukturen am südlichen Rand des Lohsaer Weges. Die bisher geplante Entwicklung dieses Teils des Bebauungsplangebietes wird durch den hier bereits vorhandenen Waldbestand zwischen dem Lohsaer Weg und der Betonfläche des ehemaligen Busparkplatzes erschwert. Im Zuge einer Realisierung der zurzeit geplanten Wohnbaufläche müsste der bestehende Wald in einer Größe von ca. 3.200 m² ersetzt werden, weil auch hier die Bestimmungen des Sächsischen Waldgesetzes einzuhalten sind (§ 25 SächsWaldG).

Die Schließung der städtebaulichen Lücke an der westlichen Seite der Ernst-Thälmann-Straße ist für die Ortsentwicklung wichtiger, als der Erhalt der Wohnbaufläche am Lohsaer Weg. Damit erhält die Siedlungsentwicklung vom Ort in Richtung Energiefabrik Knappenrode den Vorrang.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Busplatz“ hat eine Größe von 25.700 m². Für die Bebauungsplanänderung soll das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewendet werden. Die Größe des Änderungsbereiches beläuft sich auf ca. 8.450 m². Davon entfallen 7.100 m² auf die Nutzungsart allgemeines Wohngebiet (WA). Es wurde im Änderungsbereich für die WA-Flächen eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt. Für die Mischbaufläche (MI) südlich des Lohsaer Weges ist einer GRZ von 0,4 bei insgesamt 8.400 m² MI-Fläche festgesetzt. Zudem wurden 4.500 m² Verkehrsfläche festgesetzt. Insgesamt liegt die zulässig überbaubare und versiegelbare Fläche im Bebauungsplan „Am Busplatz“ bei 9.635 m². Somit handelt es sich um ein Plangebiet mit weniger als 20.000 m² zulässig überbaubarer Grundfläche. Die im § 13a BauGB benannten Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB können erfüllt werden.

Es sind keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern, die unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannt wurden, zu erkennen. Augenscheinlich ist Vorort erkennbar, dass die angestrebte Waldaufforstung zu keinen erheblichen Umweltauswirkungen führen wird.

Ebenso sind die geplanten neuen Waldflächen keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder sonstigem Landesrecht unterliegen.

Alle Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a BauGB erscheinen erfüllt. Somit möchte die Stadt Hoyerswerda vom Recht, das Bebauungsplanänderungsverfahren als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen, Gebrauch machen.

Entsprechend den Verfahrensvorschriften über die Änderung von Bebauungsplänen wird die geplante 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Busplatz“ hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Kontaktperson

Michael Köllner

Fachdienst Stadtplanung

Telefon 03571 456510

Hoyerswerda, Markt 1, Zimmer 1.12

Gegenstände

Übersicht
  • öffentliche Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
  • Anlage 1 Geltungsbereich
  • Anlage 2 Luftbild Waldersatzfläche
  • Anlage 3 Lage im Stadtgebiet

Informationen

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